Ergebnis der Suche
Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: DOCUMENT) und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
Es wurden 13 Einträge gefunden
- Treffer:
- 1 bis 10
-
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
Details { "DBS": "DE:DBS:44528" }
-
Gesetz über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz)
Das Gesetz regelt die allgemeine Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht im Saarland.
Details { "DBS": "DE:DBS:11512" }
-
Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
-
Schulbauverordnung (SchulbauV) Bayern
Die Schulbauverordnung regelt die Grundsätze für den Schulbau in Bayern. Die Anlagen enthalten Spezifizierungen der Anforderungen für die einzelnen Schulformen.
Details { "DBS": "DE:DBS:63279" }
-
Gesetz über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz
Ziel dieses Gesetzes ist es, den an der Schule Beteiligten die Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitwirkung zu gewährleisten, die unter Berücksichtigung des Interesses aller Bürger an der Schule und des Auftrags, den der Staat und seine Einrichtungen zu erfüllen haben, gerechtfertigt sind.
Details { "DBS": "DE:DBS:11511" }
-
Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9251" }
-
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
-
Privatschulgesetz (PrivSchG)
Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Vorschriften; 2. Ersatzschulen; 3. Ergänzungsschulen; 4. Staatliche Anerkennung; 5. Lehrer an Privatschulen; 6. Öffentliche Finanzhilfe; 7. Freie Einrichtungen und Privatunterricht, 8. Ordnungswidrigkeiten; 9. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Details { "DBS": "DE:DBS:13705" }
-
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
Details { "DBS": "DE:DBS:9247" }
-
Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
Details { "DBS": "DE:DBS:9660" }