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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: DOCUMENT) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
Es wurden 28 Einträge gefunden
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Gesetz über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz)
Das Gesetz regelt die allgemeine Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht im Saarland.
Details { "DBS": "DE:DBS:11512" }
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Schulbauverordnung (SchulbauV) Bayern
Die Schulbauverordnung regelt die Grundsätze für den Schulbau in Bayern. Die Anlagen enthalten Spezifizierungen der Anforderungen für die einzelnen Schulformen.
Details { "DBS": "DE:DBS:63279" }
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Stundentafeln für die Klassenstufen 5 bis 9 des Gymnasiums mit 8-jähriger Schulzeit (G8GTS)
Die Verwaltungsvorschrift bestimmt die Stundensätze für Gymnasien mit 8-jähriger Schulzeit in Rheinland-Pfalz.
Details { "DBS": "DE:DBS:65160" }
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Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege (APO-BFS-KI) - Saarland
Verordnung vom 14. Juli 2023 (Amtsblatt I 2023, 650), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55646" }
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GrSO - Schulordnung für die Grundschulen in Bayern
Diese Schulordnung gilt für die öffentlichen Grundschulen und die staatlich anerkannten Ersatzschulen mit dem Charakter einer öffentlichen Schule.
Details { "DBS": "DE:DBS:29249" }
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Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung - BFSO) - Bayern
Verordnung vom 11. März 2015 (GVBl 2015, S. 30)
Details { "DBS": "DE:DBS:55509" }
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Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
Details { "DBS": "DE:DBS:44528" }
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (APO-SPA) - Hamburg
Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz vom 31. Oktober 2007 (HmbGVBl. 2007, 389), aktuelle Fassung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55549" }
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Privatschulgesetz (PrivSchG)
Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Vorschriften; 2. Ersatzschulen; 3. Ergänzungsschulen; 4. Staatliche Anerkennung; 5. Lehrer an Privatschulen; 6. Öffentliche Finanzhilfe; 7. Freie Einrichtungen und Privatunterricht, 8. Ordnungswidrigkeiten; 9. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Details { "DBS": "DE:DBS:13705" }
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Gesetz über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz
Ziel dieses Gesetzes ist es, den an der Schule Beteiligten die Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitwirkung zu gewährleisten, die unter Berücksichtigung des Interesses aller Bürger an der Schule und des Auftrags, den der Staat und seine Einrichtungen zu erfüllen haben, gerechtfertigt sind.
Details { "DBS": "DE:DBS:11511" }