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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: DAUER) und (Schlagwörter: REFERENDARIAT) ) und (Systematikpfad: LEHRERBERUF)
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Lehrämter an der Universität Bremen
Um in Bremen Lehrer*in werden zu können, sind drei Ausbildungsschritte zu durchlaufen: 1. Bachelor: 6 Semester für alle Schularten, 180 CP, Regelstudienzeit 3 Jahre, 2. Master of Education: 4 Semester für alle Schularten, 120 CP, Regelstudienzeit 2 Jahre, 3. Refendariat & Zweites Staatsexamen, Dauer in Bremen: 18 Monate. Mit dem Abschluss des Master of Education haben Sie ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25283" }
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Staatliche Studienseminare für Lehramt an berufsbildenden Schulen
Die Studienseminare für Lehrämter an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz bilden Studienreferendare, Fachlehrer, Lehrer für Fachpraxis und Seiteneinsteiger an berufsbildenden Schulen aus. Die Homepage informiert über die Studienseminare, Voraussetzungen, Ablauf, Prüfungen und die Dauer der Ausbildungsgänge.
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6). Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.19 94 i. d. F. vom 07.03.2013
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein sonderpädagogisches Lehramt. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument benennt sonderpädagogische Förderschwerpunkte und gibt einen Überblick über die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43828" }
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Studienseminare für das Lehramt an Förderschulen in Rheinland-Pfalz
Die Seite des rheinland-pfälzischen Bildungsservers gibt einen kurzen Überblick über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Förderschulen. Hier finden Sie Informationen zur Dauer, zu den Ausbildungsorten, zu den Prüfungsmodalitäten sowie zu den möglichen Förderschwerpunkten und Fachrichtungen.
Details { "DBS": "DE:DBS:58065" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1)
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der Lehrämter nach ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43834" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 3). Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i.d.F. vom 07.03.2013.
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein Lehramt der Sekundarstufe I. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der Lehrämter nach jeweiligem ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43830" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4)
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein Lehramt der Sekundarstufe II oder für das Gymnasium. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der Lehrämter ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43829" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 2)
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43833" }
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Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)
Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann unter engen Voraussetzungen als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57674" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: