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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: VERORDNUNG) und (Schlagwörter: VERORDNUNG)
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (FachlFöVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55422" }
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Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) - Niedersachsen
Verordnung vom 10. Juni 2009, Fundstelle: Nds. GVBl. 2009, 243, mehrfach aktualisiert.
Details { "DBS": "DE:DBS:55455" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule - BFSO)
Verordnung vom 13. August 2014 (SächsGVBl. S. 461, 463), aktuelle Fassung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55686" }
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Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 03. Mai 2002. (Letzte Änderung: vom 09.12.2019)
Die IT-Fortbildungsverordnung regelt die IT-Fortbildung. Sie gliedert sich in folgende aufeinander aufbauende Ebenen: 1. Berufliche Qualifizierung zu den zertifizierten IT-Spezialisten (§ 2 Abs. 2), 2. Aufstiegsfortbildung zu den operativen Professionals sowie 3. Aufstiegsfortbildung zu den strategischen Professionals.
Details { "DBS": "DE:DBS:33911" }
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Schulrecht: Rechtsgrundlagen, Empfehlungen und Handreichungen für Thüringen
Auf den Webseiten des Thüringer Kultusministeriums findet man die aktuellen Texte von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für den Schulbereich.
Details { "DBS": "DE:DBS:12096" }
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Baden-Württemberg - Schulbuchlisten / Lernmittel
Die Liste der an baden-württembergischen Schulen zugelassenen Schulbücher erhalten Sie hier als pdf-Dateien.
Details { "DBS": "DE:DBS:12084" }
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Abschlüsse an den Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt
Tabellarische Übersicht zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I sowie Informationen zur Abschlußverordnung.
Details { "DBS": "DE:DBS:41037" }
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Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung des Dienstes in der Bildung (Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung -ThürBildLbVO-)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Besoldungsgruppen für die verschiedenen Lehrämter in Thüringen. Die Paragraphen 5 und 6 regeln den Laufbahnzweig des Fachlehrers.
Details { "DBS": "DE:DBS:55625" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Fachlehrerverordnung - FachlVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung zur Ausbildung sowie deren Inhalt und das Prüfungsverfahren für Fachlehrer an beruflichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:44365" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }