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Ergebnis der Suche nach: (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") und (Systematikpfad: SCHULRECHT)
Es wurden 167 Einträge gefunden
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Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler (VV-Kranke Schüler - VVkraSchül) (Brandenburg)
Regelungen zum Haus- und Krankenhausunterricht für kranke und behinderte Kinder.
Details { "DBS": "DE:DBS:16794" }
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Verwaltungsvorschrift (VV) zum Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (2020) (Rheinland-Pfalz)
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist. Das Ziel dieser besonderen Bestimmungen ist es, einerseits eine möglichst gute Integration in das Schulwesen und das Erreichen schulischer Abschlüsse zu fördern (§ 1 Abs. 2 Satz 3 SchulG) und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:29300" }
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Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Hessen)
Die Richtlinien machen Vorgaben für die Entwicklung der Schulen in den Bereichen: individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, professionelles Handeln des pädagogischen Personals. Darüber hinaus ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25026" }
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Schulgesetz (SchG, Schulrecht) für Baden-Württemberg (BW)
Details { "DBS": "DE:DBS:9241" }
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Schulrecht in Sachsen-Anhalt
Neben dem Schulgesetz werden vom Kultusministerium ausgewählte Verordnungen und Erlasse, die den Schulbetrieb betreffen auf dem Landesbildungsserver veröffentlicht.
Details { "DBS": "DE:DBS:12966" }
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Rechtsvorschriften für das Berliner Schulwesen
Neben dem Schulgesetz enthält die Seite noch einige Verordnungen und einen Ratgeber für Eltern und Schülervertreter.
Details { "DBS": "DE:DBS:21847" }
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Schulgesetz (Schulrecht) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)
Das Schulgesetz gliedert sich in die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Schulpflicht; Schülervertretung; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat; Staatliche Schulbehörden; ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9256" }
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Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
Details { "DBS": "DE:DBS:9660" }
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Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Abschnitte: Grundsätze des Schulwesens; Schulpflicht; Schüler und Eltern; Schulleiter, Lehrer, Konferenzen; Schulkonferenz, Landesschulbeirat; Schulaufsicht, Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien eigenverantwortliche Schule, Schulnetzplanung und Medienzentren; Lehrpläne, Schulbetrieb und Unterrichtsinhalte; ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9258" }
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Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. Dezember 1997 betreffend die Anerkennung der Vielfalt und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. Dezember 1997 betreffend die Anerkennung der Vielfalt und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Amtsblatt Nr. C 001 vom 03/01/1998 S. 0001 - 0001
Details { "DBS": "DE:DBS:30525" }