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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULSYSTEM) und (Bildungsebene: "BERUFLICHE BILDUNG") ) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver")
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO)
Verordnung vom vom 3. August 2017 (SächsGVBl. 2017 Nr. 12, S. 428 Fsn-Nr.: 710-1.42/4), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55433" }
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Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute - Fachleute für das Lernen
Gemeinsame Erklärung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz und der Vorsitzenden der Bildungs- und Lehrergewerkschaften sowie ihrer Spitzenorganisationen Deutscher Gewerkschaftsbund DGB und DBB -Beamtenbund- und Tarifunion. Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 05. September 2000, PDF-Datei).
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Berufsschulpflicht und Befreiungsregeln in Deutschland. Vergleich der Regelungen der Bundesländer
Die Gesamtschulpflicht ist bundesweit weitestgehend einheitlich (12 Jahre). Dadurch dass der Berufsschulunterricht Ländersache ist, gibt es bei der Berufsschulpflicht einige Unterschiede. Die Präsentation des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. faßt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Bundesländern zusammen.
Details { "DBS": "DE:DBS:48490" }
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Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen -Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)
Die Verordnung regelt die Laufbahnen und Beförderungsämter für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnen für Fachpraxislehrer und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen gehören zu den nach Paragraph 11 geschlossenen Laufbahnen. In diese ist eine Einstellung oder Versetzung unzulässig.
Details { "DBS": "DE:DBS:44748" }
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Abgehängt: Führt die Hauptschule in die Sackgasse?
Fast 50 000 Jugendliche sind dieses Jahr noch ohne Lehrstelle. Besonders betroffen sind Absolventinnen und Absolventen von Hauptschulen. In Zeiten knapper Ausbildungsplätze werden Realschüler und Gymnasiasten bei der Ausbildungsplatzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Nur jede dritte Lehrstelle ist mit einem Hauptschüler besetzt. 40 Prozent der Hauptschulabsolventen drehen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:36435" }
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Qualitätsentwicklung an berufsbildenden Schulen (BBS) in Niedersachsen
In Niedersachsen sind alle öffentlichen berufsbildenden Schulen verpflichtet, ein schulisches Qualitätsmanagementsystem zu betreiben, das sich am EFQM (European Foundation for Quality Management)-Verfahren orientiert. Im Jahr 2011 wurde mit dem Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen in Niedersachsen ein landesweit einheitlicher, an EFQM orientierter ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51655" }
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Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Berufsbildende Schulen in Niedersachsen
Auf der Internetseite finden sich Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu berufsbildenden Schulen in Niedersachsen. Dazu gehören: Die Vordnung für das berufsbildende Schulwesen und die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen für die Jahre 2008 und 2009. Auch die Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung, die Hinweise zu den ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45341" }
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Prävention statt Resignation: Das Vertrauensnetzwerk Schule - Beruf Fürth verbessert die Ausbildungschancen von Hauptschülern und Hauptschülerinnen mit fünf verschiedenen Ansätzen
Der Übergang von der Schule in das Berufsleben funktioniert nicht mehr so selbstverständlich wie früher. Es gilt daher, neue und intensivere Formen des Übergangsmanagements zu entwickeln, die auch unabhängig von Lehrplänen und der Situation auf dem Lehrstellenmarkt greifen. Das Projekt Vertrauensnetzwerk Schule Beruf möchte durch seine Arbeit einen innovativen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:37548" }
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Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz (Hessen)
Verordnung vom 19. Oktober 2006 (ABl. S. 1001), aktuelle Fassung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55591" }
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Rahmenprüfungsordnung für die staatlichen Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der Kurzschrift und für Lehrerinnen und Lehrer der Textverarbeitung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.09.1993)
Die Rahmenprüfungsordnung regelt Organisation und Inhalt der Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer der Kurzschrift und Textverarbeitung.
Details { "DBS": "DE:DBS:51067" }