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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULGESETZ) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Schlagwörter: INKLUSION)

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11 bis 13
  • Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrkräfte sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Staatliche Schulbehörden, Schulinspektion; Religionsunterricht, Unterricht Werte und Normen; Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9658" }

  • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

    Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:9247" }

  • Empfehlungen des Expertenrates Schulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (Baden-Württemberg), vorgelegt am 18.02.2010

    Die Leitidee eines inklusiven Bildungswesens mit einer Priorisierung der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Menschen mit und ohne Behinderung, wie sie vor dem Hintergrund der Inklusionsdiskussion gesehen wird, wie sie die VN-Behindertenrechtskonvention ausführt und wie sie in den Leitgedanken der Weiterentwicklung verankert ist, die von Herrn Minister am 4. Mai 2009 der ...

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    { "DBS": "DE:DBS:51360" }

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