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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: VERORDNUNG) und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Schlagwörter: VERORDNUNG)
Es wurden 60 Einträge gefunden
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Landesverordnung über die Berufsfachschule (Berufsfachschulverordnung - BFSVO) - Schleswig-Holstein
Verordnung vom 9. Juli 2013 (NBl.MBW.Schl.-H. 2013, 213), aktuelle Gesamtausgabe.
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufsfachschulen des Landes Berlin (Berufsfachschulverordnung - APO-BFS)
Verordnung vom 14. Juli 2009 (GVBl. 2009, 327), mehrfach geändert.
Details { "DBS": "DE:DBS:55511" }
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Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
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Bremer Schulblatt (Gesetze und Verordnungen)
Das Bremer Schulblatt ist die amtliche Vorschriftensammlung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Es dient den Lehrkräften, sich in den für sie geltenden formalen Rahmenbedingungen zurecht zu finden. Es soll Eltern und Schülerinnen und Schülern helfen, die rechtlichen Grundlagen nachvollziehen zu können, die für die schulische Arbeit richtungweisend ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16760" }
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Schulrecht NRW
Das Schulrecht umfasst das Schulgesetz der Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung, die die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen in Nordrhein-Westfalen bestimmen. Darüber hinaus legt das Schulrecht über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fest, wie lange etwa eine Ausbildung dauert und wie der Abschluss erlangt werden kann. Mit Hilfe des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12962" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }
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Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB). Vom 15. Mai 2012 (Hessen)
Die Verordnung regelt die sonderpädagogische Förderung sowie die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Hessen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51519" }
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Rechtsvorschriften für das Schulwesen (Saarland)
Übersicht zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie aktuelle Dateien.
Details { "DBS": "DE:DBS:62048" }