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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Systematikpfad: SCHULE) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
Es wurden 117 Einträge gefunden
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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Durchführung der Abschlußprüfung der Qualifizierungsmaßnahme für Beratungslehrer im Freistaat Sachsen
Die Verwaltungsvorschrift regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Form und Inhalt der Abschlußprüfung sowie die Gesamtbewertung für die Qualifizierung.
Details { "DBS": "DE:DBS:59519" }
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Erlass von 2016 zur Einrichtung des Pilotprojekts zur Entwicklung eines inklusiven Förderkonzepts an Regelschulen im Saarland
Hier finden Sie den Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs zur Anwendung der Inklusionsverordnung auf die noch nicht von der Inklusionsverordnung erfassten Klassenstufen an Gemeinschaftsschulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51538" }
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Verwaltungsvorschriften für Fachberaterinnen und Fachberater (Berlin)
Die Verwaltungsvorschriften enthalten Informationen zu den Aufgaben sowie die Funktionsbeschreibungen für Schullaufbahnberaterinnen und Schullaufbahnberater, Fachberaterinnen und Fachberater für Prüfungen, Fachberaterinnen und Fachberater für OSZ-(Bau)Planung, Beraterinnen und Berater für den Schulsport.
Details { "DBS": "DE:DBS:59441" }
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Richtlinien für die Bildungsberatung (Baden-Württemberg)
Die Richtlinien enthalten Regelungen zu den Grundsätzen und Zielen der Bildugnsberatung, zur Arbeit der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, zu den Aufgaben der schulpsychologischen Beratungsstellen, zu den formalen Rahmenbedingungen der Bildungsberatung sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen.
Details { "DBS": "DE:DBS:59431" }
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Gemeinsames Lernen in der Schule (gemäß Beschluss des Landtages vom 17. Dezember2015 "Inklusion im Bildungssystem Brandenburgweiter kontinuierlich vorantreiben" - Drucksache 6/3157-B)
Der Landtag hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2015 (Drucksache 6/3157-B) die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Inklusion in Schule vorzulegen, welches Schlussfolgerungen aus dem Evaluationsbericht zieht sowie Vorschläge für eine weitere Entwicklung aufzeigt. Das Konzept soll insbesondere Aussagen beinhalten zum Ausbau der Inklusion an Grundschulen, zu dem Ausbau ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51465" }
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Landesregierung beschließt Eckpunkte zur Inklusion (Baden-Württemberg)
Der Ministerrat hat am Dienstag (29. Juli 2014) den von Kultusminister Andreas Stoch vorgelegten Eckpunkten zur Inklusion zugestimmt und das Kultusministerium beauftragt, auf dieser Grundlage die Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2015/2016 vorzubereiten. Die Pressemitteilung gibt einen Überblick über die Eckpunkte der Schulgesetznovelle.
Details { "DBS": "DE:DBS:54431" }
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Unterricht für Kinder beruflich Reisender
Auf dieser Seite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie u.a. Informationen zu dem im Jahr 2010 gestarteten Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender" in Trägerschaft der EVIM Bildung gemeinnützige GmbH (Evangelischer Verein für Innere Mission): "Die hessischen Kinder, die an dieser Schule [für Kinder beruflich Reisender] angemeldet sind, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:50822" }
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Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und Förderung, Beobachtung und Orientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe)
Diese Informationsunterlage unterrichtet über die Grundsatzpositionen der Kultusministerkonferenz beim Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I (Abschnitt 1) und über die Übergangsregelungen der Länder (Abschnitt 2 - 3). Ein Fundstellennachweis für die Länderregelungen ist beigegeben. Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrer Empfehlung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22359" }
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Schulen in freier Trägerschaft (KMK)
Die Seite gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für Schulen in freier Trägerschaft und enthält Links zu weiterführenden Informationen.
Details { "DBS": "DE:DBS:61168" }
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Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, wird mit diesem Ersten Gesetz zur Umsetzung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51532" }