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  • Hessisches Schulgesetz (HSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9251" }

  • Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9250" }

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9252" }

  • Inklusion in Niedersachsen: Fortbildung und Beratung

    Zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Umsetzung der inklusiven Schule hat das Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive umfangreiche und differenzierte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte aufgelegt. Viele tausend Lehrkräfte haben bereits an Fortbildungsmaßnahmen zur inklusiven Schule teilgenommen. Auch für Schulleitungen werden ...

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    { "DBS": "DE:DBS:64963" }

  • Schulgesetz für das Land Berlin

    Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...

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    { "DBS": "DE:DBS:17095" }

  • Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen

    Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, wird mit diesem “Ersten Gesetz zur Umsetzung ...

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  • Globale Bildungskampagne

    Die globale Bildungskampagne ist ein internationales Bündnis aus Entwicklungsorganisationen und Bildungsgewerkschaften. Sie hat das Ziel, insbesondere allen Kindern, Frauen und den gesellschaftlichen Randgruppen eine kostenlose und gute Grundbildung zu ermöglichen. Die Webseite informiert über die jährlich stattfindenden Aktionswochen und bietet Unterrichtsmaterial für ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:33844" }

  • Globale Bildungskampagne

    Die globale Bildungskampagne ist ein internationales Bündnis aus Entwicklungsorganisationen und Bildungsgewerkschaften. Sie hat das Ziel, insbesondere allen Kindern, Frauen und den gesellschaftlichen Randgruppen eine kostenlose und gute Grundbildung zu ermöglichen. Die Webseite informiert über die jährlich stattfindenden Aktionswochen und bietet Unterrichtsmaterial für ...

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  • Inklusion - Leitlinien für die Bildungspolitik

    Im Jahr 2009 hat die UNESCO diesen Leitfaden für inklusive Bildung vorgelegt. Auf Grundlage der Initiative `Educaton for All` und des Menschenrechtes auf Bildung wird aufgezeigt, dass die (Regel)Schule grundsätzlich allen Kindern gleichermaßen zugänglich sein soll, unabhängig von körperlicher und geistiger Disposition. Die inklusive Bildung wird zuständigen ...

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  • Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs (Thüringen)

    Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und ...

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    { "DBS": "DE:DBS:61794" }

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