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  • Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für Niedersachsen

    Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus dem Schulbereich liegen als Volltext im pdf-Format oder als Worddatei vor.

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    { "DBS": "DE:DBS:12961" }

  • Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)

    Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.

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  • Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und ...

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  • Gesetze und Verordnungen für Rheinland-Pfalz (Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz)

    Ein Überblick über Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen für die Schulen in Rheinland-Pfalz zusammengestellt vom Landeselternbeirat.

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  • Privatschulgesetz (PrivSchG)

    Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Vorschriften; 2. Ersatzschulen; 3. Ergänzungsschulen; 4. Staatliche Anerkennung; 5. Lehrer an Privatschulen; 6. Öffentliche Finanzhilfe; 7. Freie Einrichtungen und Privatunterricht, 8. Ordnungswidrigkeiten; 9. Übergangs- und Schlussbestimmungen

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  • Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen

    Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.

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  • Bremer Schulgesetze

    Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.

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  • Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

    Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Abschnitte: Grundsätze des Schulwesens; Schulpflicht; Schüler und Eltern; Schulleiter, Lehrer, Konferenzen; Schulkonferenz, Landesschulbeirat; Schulaufsicht, Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien eigenverantwortliche Schule, Schulnetzplanung und Medienzentren; Lehrpläne, Schulbetrieb und Unterrichtsinhalte; ...

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  • Gesetz über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz

    Ziel dieses Gesetzes ist es, den an der Schule Beteiligten die Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitwirkung zu gewährleisten, die unter Berücksichtigung des Interesses aller Bürger an der Schule und des Auftrags, den der Staat und seine Einrichtungen zu erfüllen haben, gerechtfertigt sind.

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  • Gesetz über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz)

    Das Gesetz regelt die allgemeine Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht im Saarland.

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