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Es wurden 50 Einträge gefunden
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Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)
Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9257" }
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Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland seit Abschluss des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 (Beschluss der KMK vom 10.5.2001)
Seit dem Hamburger Abkommen vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 hat es in der Schullandschaft Deutschlands einige Veränderungen gegeben. Die Darstellung benennt die wesentlichen Vereinbarungen, die insbesondere seit 1990 die Entwicklung des deutschen Schulwesens gefördert haben. Sie berücksichtigt dabei auch wichtige Beschlüsse für das berufliche Schulwesen und die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16565" }
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Nutze dein Recht!
Fallbeispiele mit Fragen und Antworten zum schleswig-holsteinischen Schulgesetz und anderen Rechtsgrundlagen z.B. Lehrpläne, Erlasse oder Verordnungen. Eine Aktion der LandesschülerInnenvertretung der Gymnasien und Gesamtschulen Schleswig-Holstein.
Details { "DBS": "DE:DBS:16757" }
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Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9252" }
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Schulgesetz (Schulrecht) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)
Das Schulgesetz gliedert sich in die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Schulpflicht; Schülervertretung; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat; Staatliche Schulbehörden; ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9256" }
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Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
Details { "DBS": "DE:DBS:9660" }
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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
Details { "DBS": "DE:DBS:9247" }
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Rechtsvorschriften für das Berliner Schulwesen
Neben dem Schulgesetz enthält die Seite noch einige Verordnungen und einen Ratgeber für Eltern und Schülervertreter.
Details { "DBS": "DE:DBS:21847" }
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Schulrecht: Rechtsgrundlagen, Empfehlungen und Handreichungen für Thüringen
Auf den Webseiten des Thüringer Kultusministeriums findet man die aktuellen Texte von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für den Schulbereich.
Details { "DBS": "DE:DBS:12096" }
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Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt grundlegend fest, unter welchen Bedingungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen in Schulen in Nordrhein-Westfalen gelehrt und gelernt wird.
Details { "DBS": "DE:DBS:28383" }