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Es wurden 44 Einträge gefunden
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Lehramtsausbildung in den Bundesländern
Die Lehrerbildung umfasst für alle Lehrämter mehrere Ausbildungsphasen: das Studium, den Vorbereitungsdienst sowie die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für Lehrer im Schuldienst. Informationen über Studienvoraussetzungen, Studieninhalte und mögliche Lehramtsausbildungen in den 16 Bundesländern bietet das Portal Studienwahl.
Details { "DBS": "DE:DBS:39517" }
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Berlin - Hinweise zur Direkt-Einstellung sogenannter Quereinsteiger
Aufgrund des steigenden Bedarfes an Lehrkräften im Berliner Schuldienst werden verstärkt Bewerber/innen ohne Staatsexamen eingestellt. Dies betrifft die Bereiche, in denen keine ausreichende Anzahl von Bewerbungen mit entsprechender Qualifikation (1. und 2. Staatsexamen) vorhanden ist.
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Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein
Nach dem erfolgreichen Lehramtsstudium folgt mit dem Vorbereitungsdienst die zweite Phase der Lehrerausbildung. Diese dauert in Schleswig-Holstein bei allen Lehrämtern 18 Monate. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Teile: Der eine Teil ist die Ausbildung an der Schule, der andere Teil die Ausbildung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24776" }
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Quereinstieg in den hessischen Schuldienst
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst schreiben die Staatlichen Schulämter in einigen Berufsfeldern und Mangelfächern Stellen für den Quereinstieg aus. Einstellungsvoraussetzung ist in jedem Fall ein universitärer Studienabschluss im genannten Berufsfeld bzw. Fach.
Details { "DBS": "DE:DBS:19952" }
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Referendariat/Vorbereitungsdienst - die zweite Phase der Lehrerausbildung in Bremen
Die Abteilung Ausbildung des Landesinstituts für Schule ist zuständig für die zweite Phase der Ausbildung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Referendariat). Sie kümmert sich um die Organisation und Durchführung des Referendariats. Auf diesen Seiten informieren wir über die gesetzlichen Vorgaben und die konkrete Durchführung der Ausbildung.
Details { "DBS": "DE:DBS:25372" }
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Merkblatt betreffend den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) 1.
Der Vorbereitungsdienst ist im Saarland grundsätzlich auf 18 Monate ausgelegt . Die Lehramtsanwärter*innen (gehobener Dienst) bzw. Referendare/Referendarinnen (höherer Dienst) werden in der Regel als Beamte/Beamtinnen auf Widerruf bis zum Ende der Ausbildung eingestellt. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen. Hierbei ist das Prüfungsamt ...
Details { "DBS": "DE:DBS:35717" }
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Lehrer*in werden in Schleswig-Holstein
Das Portal informiert über alle zentralen Themen, die mit dem Lehrerberuf sowie der Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein in Verbindung stehen. Es soll als Entscheidungshilfe für die Studien- und Berufswahl dienen. Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: 6 Semester bis zum Bachelor of Arts in Bildungswissenschaften und anschließend 4 Semester bis zum Master of ...
Details { "DBS": "DE:DBS:50277" }
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Quer-, Seiten- und Direkteinstieg in den Lehrerberuf in Schleswig-Holstein
Auch wer nicht auf Lehramt studiert, aber ein universitäres Diplom, einen Master oder einen Magister hat, kann sich in Schleswig-Holstein bei dringendem Bedarf über einen Quer- oder Seiteneinstieg für den Lehrerberuf qualifizieren.
Details { "DBS": "DE:DBS:19965" }
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KMK Standards und inhaltliche Anforderungen für die Lehrerbildung
Die Kultusministerkonferenz hat in den "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004) die Kompetenzen beschrieben, die in den Ausbildungen für die Lehrämter erworben werden müssen. Ergänzend hierzu hat die Kultusministerkonferenz 2008 die "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für ...
Details { "DBS": "DE:DBS:27262" }
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Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Land Niedersachsen
Die laufbahnrechtliche Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist der Abschluss Master of Education oder die Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung. Sonderregelungen bei einzelnen Lehrämtern auch bezüglich eines Quereinstiegs (Bewerbung ohne Lehramtsstudium) entnehmen Sie bitte den besonderen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24775" }