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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: VERORDNUNG) und (Systematikpfad: SCHULRECHT)
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Verordnung über Unterricht und Erziehung für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) (Brandenburg)
Die Verordnung informiert über Grundsätze und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und über die Förderschulen in Brandenburg.
Details { "DBS": "DE:DBS:16792" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule - BFSO)
Verordnung vom 13. August 2014 (SächsGVBl. S. 461, 463), aktuelle Fassung.
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Verordnung über den Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales (Berufsfachschulverordnung Soziales) - Brandenburg
Verordnung vom 20. Mai 2004 (GVBl.II/04, [Nr. 18], S.466), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55512" }
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Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege (APO-BFS-KI) - Saarland
Verordnung vom 14. Juli 2023 (Amtsblatt I 2023, 650), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55646" }
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Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöO)
Die Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung gilt für das staatliche Förderschulwesen und den gemeinsamen Unterricht an staatlichen Schulen.
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Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) - Niedersachsen
Verordnung vom 10. Juni 2009, Fundstelle: Nds. GVBl. 2009, 243, mehrfach aktualisiert.
Details { "DBS": "DE:DBS:55455" }
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Vorschriften online für Brandenburg
Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg werden online angeboten: die Ersatzschulgenehmigungs-Verordnung; die Lernmittelverordnung; die Datenschutzverordnung Schulwesen; die Verordnung über wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen; die Nichtschüler-Prüfungsverordnung; das Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg sowie ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12086" }
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Schulordnung Förderschulen - SOFS - Sachsen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen.
Details { "DBS": "DE:DBS:17268" }
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Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62368" }
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Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV): Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler
Der Nachteilsausgleich ist in den Paragraphen 7 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen) und 42 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen) der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16782" }