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  • Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)

    Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen an die lehramtsbezogenen Studiengänge an den Hochschulen im Land Brandenburg und lehramtsbezogenen Masterabschlüsse, mit denen die Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen im Land Brandenburg erworben wird. Fester Bestandteil des Lehramtsstudims sind inklusionspädagogische und -didaktische ...

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  • Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.)

    Verordnung vom 14. November 1997 (GVBl. 1997, 497), aktuelle Gesamtausgabe.

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  • Sachsen - Lehramtsprüfungsordnung - LPO

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen für Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge sowie über den Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung nach dem Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer (Lehramtsprüfungsordnung - ...

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  • Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in Thüringen

    Die pädagogisch-praktische Ausbildung erfolgt in Thüringen schulartbezogen an Staatlichen Studienseminaren für Lehrerausbildung und an Schulen. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik dauert grundsätzlich 24 Monate. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen dauert 18 ...

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    { "DBS": "DE:DBS:25562" }

  • Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule

    Die Berliner Grundschulverordnung regelt u.a. die Sprachstandsfeststellung vor dem Schuleintritt, Unterrichtsgestaltung und -organisation (u.a. Fremdsprache, Angebote in einer nichtdeutschen Muttersprache), Fördermaßnahmen (u.a.sonderpädagogische Fördermaßnahmen, Förderung von Schüler/-innen nichtdeutscher Herkunftssprache, Hochbegabung), Lernerfolgsbeurteilung, ...

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    { "DBS": "DE:DBS:29217" }

  • Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)

    Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...

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  • Lehramtsstudium in Brandenburg

    Die Ausbildung zum Lehramt gliedert sich in mehrere Phasen: Die erste umfasst einen dreijährigen Bachelorstudiengang, der mit dem Bachelor of Education (B.Ed.) als ersten berufsqualifizierenden Abschluss endet sowie den darauf aufbauenden zweijährigen Masterstudiengang, der mit dem Master of Education (M.Ed.) erfolgreich abgeschlossen wird. Der Master eröffnet den Zugang ...

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    { "DBS": "DE:DBS:25614" }

  • Informationen zum Lehramt an Sonderschulen in Baden-Württemberg

    Die Seite informiert über das Lehramt Sonderpädagogik in Baden-Württemberg, bestehend aus einem lehramtsbezogenen Bachelorstudium und Masterstudium. Besprochen werden Studieninhalte, sonderpädagogische Handlungsfelder und Fachrichtungen (Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen bei Blindheit ...

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    { "DBS": "DE:DBS:17391" }

  • Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg

    Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...

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  • Baden-Württemberg - Bewerbung für die einzelnen Schularten

    Auf diesem Portal werden neben den Einstellungsverfahren für grundständig ausgebildete Lehramtsbewerber auch Sonderwege in den baden-württembergischen Schuldienst beschrieben, die Interessierten mit nicht lehramtsbezogenen Studienabschlüssen offen stehen (Seiteneinstieg, Direkteinstieg). Ein großer Teil der Stellen wird durch Stellenausschreibungen von Schulen besetzt, ...

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    { "DBS": "DE:DBS:12101" }

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