Ergebnis der Suche (12)
Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SCHULRECHT)
Es wurden 199 Einträge gefunden
- Treffer:
- 111 bis 120
-
Berufsschulpflicht und Befreiungsregeln in Deutschland. Vergleich der Regelungen der Bundesländer
Die Gesamtschulpflicht ist bundesweit weitestgehend einheitlich (12 Jahre). Dadurch dass der Berufsschulunterricht Ländersache ist, gibt es bei der Berufsschulpflicht einige Unterschiede. Die Präsentation des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. faßt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Bundesländern zusammen.
Details { "DBS": "DE:DBS:48490" }
-
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) - Nordrhein-Westfalen
Verordnung vom 26. Mai 1999, mehrfach aktualisiert.
Details { "DBS": "DE:DBS:55456" }
-
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO)
Verordnung vom vom 3. August 2017 (SächsGVBl. 2017 Nr. 12, S. 428 Fsn-Nr.: 710-1.42/4), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55433" }
-
Verwaltungsvorschriften für Fachberaterinnen und Fachberater (Berlin)
Die Verwaltungsvorschriften enthalten Informationen zu den Aufgaben sowie die Funktionsbeschreibungen für Schullaufbahnberaterinnen und Schullaufbahnberater, Fachberaterinnen und Fachberater für Prüfungen, Fachberaterinnen und Fachberater für OSZ-(Bau)Planung, Beraterinnen und Berater für den Schulsport.
Details { "DBS": "DE:DBS:59441" }
-
Die Grundschule in Niedersachsen
Informationsangebot des niedersächsischen Kultusministeriums zum Schulanfang, zu rechtlichen Vorgaben rund um die Grundschule in Niedersachsen, zu den Unterrichtsfächern, der individuellen Förderung und fächerübergreifenden Themen.
Details { "DBS": "DE:DBS:27676" }
-
Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie zum Ruhen der Schulpflicht
Die Eingliederungsverordnung des Landes Brandenburg gibt Auskunft über die Vorbereitungs- und Förderkurse sowie den muttersprachlichen Unterricht.
Details { "DBS": "DE:DBS:29216" }
-
Curriculare Vorgaben für die Primarstufe in Niedersachsen
Der Schulunterricht in der Grundschule wird auf der Grundlage von Lehrplänen (Kerncurricula, Rahmenrichtlinien u. Curricularen Vorgaben) erteilt, die das Kultusministerium erlässt. Die Lehrpläne präzisieren den Bildungsauftrag, den das Schulgesetz in allgemeiner Form dem Schulwesen vorgibt.
Details { "DBS": "DE:DBS:21553" }
-
Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51505" }
-
Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege (Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V) - Mecklenburg-Vorpommern
Vom 20. April 2006, GVOBl. M-V 2006, S. 413, 665, aktuelle Fassung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55593" }
-
Bildung und Arbeit (Flüchtlingsrat Thüringen)
Der Flüchtlingsrat Thüringen gibt einen kurzen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen für Kindergarten- und Schulbesuch, Ausbildung, Arbeitsaufnahme und Ableistung eines Praktikums.
Details { "DBS": "DE:DBS:56765" }