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Es wurden 122 Einträge gefunden
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Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung - LehPrVO M-V). Vom 16. Juli 2012
Diese Verordnung regelt die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien, für Sonderpädagogik und an Beruflichen Schulen. Im Kapitel 6 Fachanhänge werden die Studienziele detailliert beschrieben. Die Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften orientieren sich am Leitbild eines inklusionsorientierten Lehramtes, Kompetenz 12 ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51528" }
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Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV)
Die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Die aktuell gültige Fassung enthält die Änderungen der Änderungsverordnungen vom 21. März 2017, 5. Dezember 2018, 1. August 2019, 1. März 2020, 20. Mai 2020, 19. Oktober 2020 und 21.Dezember 2022. Die Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65097" }
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Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege (Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V) - Mecklenburg-Vorpommern
Vom 20. April 2006, GVOBl. M-V 2006, S. 413, 665, aktuelle Fassung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55593" }
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Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen -Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)
Die Verordnung regelt die Laufbahnen und Beförderungsämter für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnen für Fachpraxislehrer und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen gehören zu den nach Paragraph 11 geschlossenen Laufbahnen. In diese ist eine Einstellung oder Versetzung unzulässig.
Details { "DBS": "DE:DBS:44748" }
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EU/EWR-Handwerk-Verordnung. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in Zusammenarbeit mit dem ZDH eine Broschüre zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk auf Grundlage der neuen EU/EWR-Handwerk-Verordnung erarbeitet. (Stand: Juli 2016)
Details { "DBS": "DE:DBS:36238" }
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Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule
Die Berliner Grundschulverordnung regelt u.a. die Sprachstandsfeststellung vor dem Schuleintritt, Unterrichtsgestaltung und -organisation (u.a. Fremdsprache, Angebote in einer nichtdeutschen Muttersprache), Fördermaßnahmen (u.a.sonderpädagogische Fördermaßnahmen, Förderung von Schüler/-innen nichtdeutscher Herkunftssprache, Hochbegabung), Lernerfolgsbeurteilung, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:29217" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie zum Ruhen der Schulpflicht
Die Eingliederungsverordnung des Landes Brandenburg gibt Auskunft über die Vorbereitungs- und Förderkurse sowie den muttersprachlichen Unterricht.
Details { "DBS": "DE:DBS:29216" }
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Sonderpädagogische Förderverordnung - SoFöVO - Mecklenburg-Vorpommern
Diese Verordnung regelt die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemein bildenden und beruflichen Schule gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Schulgesetzes.
Details { "DBS": "DE:DBS:17237" }
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Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.)
Verordnung vom 14. November 1997 (GVBl. 1997, 497), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55649" }