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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: OBERSTUFE) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
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Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 i.d.F. vom 14.12.2012)
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Nach dem Abitur: In der Oberstufe ist wenig Platz für Kompetenzen über das Fachliche hinaus
Was nehmen die Abiturientinnen und Abiturienten aus der Schulzeit mit? Was hätten sie sich in der Oberstufe anders gewünscht? Welche Kompetenzen brauchen sie für ihre Zukunft? Das Schulportal hat mit vier Abiturientinnen und Abiturienten aus verschiedenen Bundesländern gesprochen.
Details { "DBS": "DE:DBS:63068" }
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Das Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern
Die Seite stellt den Aufbau des Gymnasiums, der Oberstufe, sowie das länderübergreifende Abitur in Mecklenburg-Vorpommern vor. Am Gymnasium werden die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 zur allgemeinen Hochschulreife, zum Abitur, geführt. Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit benötigen, können ihr Abitur nach Jahrgangsstufe 13 an den ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61112" }
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Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)
Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.01.1974 i.d.F. vom 15.02.2018)
Details { "DBS": "DE:DBS:22374" }
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Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 24.10.2008) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.F. vom 24.10.2008) Um die Vergleichbarkeit der in der gymnasialen Oberstufe erworbenen Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife zu sichern und eine ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22368" }
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
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Die gymnasiale Oberstufe / Verkürzung der Schulzeit (Übersicht der Kultusministerkonferenz)
Die länderübergreifenden Regelungen zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe werden beschrieben. Des weiteren gibt es eine Übersicht zur Einführung des achtjährigen Gymnasiums in den Ländern und den daraus resultierenden doppelten Abiturjahrgängen. Verwiesen wird auch auf einen Beschluss der Kultusministerministerkonferenz vom 06.03.2008 zur Diskussion um ...
Details { "DBS": "DE:DBS:50038" }
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Schule in Zahlen (Bremen)
Das Referat 10 - Statistik, Bildungsmonitoring der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen bietet Statistiken zu folgenden Bereichen: Unterrichtsausfall, Schülerzahlen und Klassen an allgemein und berufsbildenden Schulen sowie Privatschulen, Zahlen zur Fremdsprachenerhebung, kursstatistische Auswertungen zur gymnasialen Oberstufe sowie landesspezifisch nach ...
Details { "DBS": "DE:DBS:48450" }
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Allgemeine Informationen zum Gymnasium in Schleswig-Holstein
Neben allgemeinen Informationen zur thematischen Ausrichtung der Gymnasien, zur Gestaltung der Oberstufe und zum Zentralabitur werden auch die acht- und neunjährigen Bildungsgänge an den Gymnasien beschrieben. Ebenfalls ist auf der Seite ein PDF-Dokument mit dem Thema Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:50037" }
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Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
Aufbau, Lehrplan und Versetzungsregelungen der Waldorfschulen erfordern besondere Bestimmungen für die Durchführung der Abiturprüfung an Waldorfschulen. Diese Bestimmungen berücksichtigen die sich aus der Pädagogik der Waldorfschulen ergebenden Besonderheiten und die Notwendigkeit, die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife in den Ländern gleichwertig und vergleichbar ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22365" }