Gesetz - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen (4)
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Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Das Bundesministerium der Justiz stellt gemeinsam mit der Juris GmbH das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) vom 11. August 2014 und weitere Gesetze kostenlos im Internet bereit. Angaben zur Anwendung in Ausbildung und Praktikum finden sich in Abschnitt 4).
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Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes vom 28. April 2011 ist in der der Ausgabe 19, Teil I des Bundesgesetzblatts vom 02. Mai 2011 wiedergegeben. Die Ausgabe kann mittels der linken Navigation aufgerufen werden.
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Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz ArbMigrStG) in der Fassung vom 01.01.2009
Details { "DBS": "DE:DBS:55863" }
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Schutzkontakt-System
Schuko-System nicht überall notwendig CC0 Abb. 5 FlachsteckerAuf den Schutzleiter und damit auch das Schuko-System kann in verschiedenen Fällen verzichtet werden. Dann können Elektrogeräte auch Flachstecker
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Der Mensch als Leiter von Musik
Gefahr: Stromfluss durch den Körper Joachim Herz Stiftung Abb. 3 Achtung: Strom ist gefährlich!Schon ein Stromfluss von 40 - 50 , rm mA durch den Körper kann für den Menschen lebensgefährlich sein. Experimentiere daher niemals mit dem
Details { "LEIFI": "DE:LEIFI:10353" }
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Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Entwurf)
Beschlossen wurde das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, enthalten sind unter anderem eine Reform der Weiterbildungsförderung und eine Ausbildungsgarantie. Dokumentiert werden Entwurf und Stellungnahmen. (03/23)
Details { "DBS": "DE:DBS:64221" }
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Innenwiderstand
Auswertung Joachim Herz Stiftung Abb. 4 Diagramm zur VersuchsauswertungAllgemein kann man die Klemmenspannung durch die Leerlaufspannung, die Stromstärke und den Innenwiderstand der Quelle ausdrücken: [ U_0 = I cdot R_ rm i + U_ rm
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2. Newtonsches Gesetz Aktionsprinzip
2. Newtonsches Gesetz - Aktionsprinzip Sprachlich formulieren kannst du das Aktionsprinzip mit: Wirkt eine resultierende Kraft vec F auf einen Körper der Masse m , so wird der Körper in Richtung der wirkenden Kraft beschleunigt. Dabei gilt vec F =m cdot vec a .
Details { "LEIFI": "DE:LEIFI:9415" }
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Parteiengesetz
Gesetz über die politischen Parteien von 1967 (2004-18)
Details { "HE": "DE:HE:2787505" }
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Gesetzmäßigkeiten der Vererbung I
Details { "HE": "DE:HE:321976" }