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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Systematikpfad: SCHULE) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Schlagwörter: INKLUSION)
Es wurden 26 Einträge gefunden
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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
Details { "DBS": "DE:DBS:9247" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin
Die Rahmenvereinbarung regelt die Kooperation des Landes Berlin mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bezug auf den Einsatz sogenannter Schulhelfer*innen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag an der Regelschule begleiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:61772" }
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Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs (Thüringen)
Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61794" }
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Bremer Schulgesetze
Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:28378" }
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Landesregierung beschließt Eckpunkte zur Inklusion (Baden-Württemberg)
Der Ministerrat hat am Dienstag (29. Juli 2014) den von Kultusminister Andreas Stoch vorgelegten Eckpunkten zur Inklusion zugestimmt und das Kultusministerium beauftragt, auf dieser Grundlage die Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2015/2016 vorzubereiten. Die Pressemitteilung gibt einen Überblick über die Eckpunkte der Schulgesetznovelle.
Details { "DBS": "DE:DBS:54431" }
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Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB). Vom 15. Mai 2012 (Hessen)
Die Verordnung regelt die sonderpädagogische Förderung sowie die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Hessen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51519" }
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Gemeinsames Lernen in der Schule (gemäß Beschluss des Landtages vom 17. Dezember2015 "Inklusion im Bildungssystem Brandenburgweiter kontinuierlich vorantreiben" - Drucksache 6/3157-B)
Der Landtag hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2015 (Drucksache 6/3157-B) die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Inklusion in Schule vorzulegen, welches Schlussfolgerungen aus dem Evaluationsbericht zieht sowie Vorschläge für eine weitere Entwicklung aufzeigt. Das Konzept soll insbesondere Aussagen beinhalten zum Ausbau der Inklusion an Grundschulen, zu dem Ausbau ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51465" }
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Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrkräfte sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Staatliche Schulbehörden, Schulinspektion; Religionsunterricht, Unterricht Werte und Normen; Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9658" }
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Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51505" }