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Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in Thüringen
Die pädagogisch-praktische Ausbildung erfolgt in Thüringen schulartbezogen an Staatlichen Studienseminaren für Lehrerausbildung und an Schulen. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik dauert grundsätzlich 24 Monate. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen dauert 18 ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25562" }
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Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)
Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen an die lehramtsbezogenen Studiengänge an den Hochschulen im Land Brandenburg und lehramtsbezogenen Masterabschlüsse, mit denen die Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen im Land Brandenburg erworben wird. Fester Bestandteil des Lehramtsstudims sind inklusionspädagogische und -didaktische ...
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Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie zum Ruhen der Schulpflicht
Die Eingliederungsverordnung des Landes Brandenburg gibt Auskunft über die Vorbereitungs- und Förderkurse sowie den muttersprachlichen Unterricht.
Details { "DBS": "DE:DBS:29216" }
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Fortbildungskatalog für Lehrerinnen und Lehrer des Landes Sachsen
Das gemeinsame Fortbildungsprogramm umfasst Angebote des Sächsischen Bildungsinstituts und der Sächsischen Bildungsagentur für die zentrale und regionale Lehrerfortbildung. Das staatliche Fortbildungsprogramm wird ergänzt durch Angebote weiterer Träger der Lehrerfortbildung.
Details { "DBS": "DE:DBS:44032" }
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Sachsen - Lehramtsprüfungsordnung - LPO
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen für Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge sowie über den Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung nach dem Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer (Lehramtsprüfungsordnung - ...
Details { "DBS": "DE:DBS:49547" }
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Lehramtsstudium in Brandenburg
Die Ausbildung zum Lehramt gliedert sich in mehrere Phasen: Die erste umfasst einen dreijährigen Bachelorstudiengang, der mit dem Bachelor of Education (B.Ed.) als ersten berufsqualifizierenden Abschluss endet sowie den darauf aufbauenden zweijährigen Masterstudiengang, der mit dem Master of Education (M.Ed.) erfolgreich abgeschlossen wird. Der Master eröffnet den Zugang ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25614" }
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Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62368" }
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Baden-Württemberg - Bewerbung für die einzelnen Schularten
Auf diesem Portal werden neben den Einstellungsverfahren für grundständig ausgebildete Lehramtsbewerber auch Sonderwege in den baden-württembergischen Schuldienst beschrieben, die Interessierten mit nicht lehramtsbezogenen Studienabschlüssen offen stehen (Seiteneinstieg, Direkteinstieg). Ein großer Teil der Stellen wird durch Stellenausschreibungen von Schulen besetzt, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12101" }
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Informationen zum Lehramt an Sonderschulen in Baden-Württemberg
Die Seite informiert über das Lehramt Sonderpädagogik in Baden-Württemberg, bestehend aus einem lehramtsbezogenen Bachelorstudium und Masterstudium. Besprochen werden Studieninhalte, sonderpädagogische Handlungsfelder und Fachrichtungen (Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen bei Blindheit ...
Details { "DBS": "DE:DBS:17391" }
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }