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Zertifizierung von "Schulen mit inklusivem Schulkonzept" ab Schuljahr 2013/2014. Runderlaß des MK vom 10.4.2013
Der Runderlaß regelt für die Schulen in Sachsen-Anhalt: Auftrag und Ausstattung zertifizierter Schulen; Antragstellung zur Zertifizierung als Schule mit inklusivem Schulkonzept; Mitwirkung des Schulträgers; Genehmigung; Zertifizierungszeitrahmen, Gütesiegel Schule mit inklusivem Schulkonzept.
Details { "DBS": "DE:DBS:51580" }
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Bremer Schulgesetze
Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:28378" }
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Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, wird mit diesem Ersten Gesetz zur Umsetzung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51532" }
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Erlass von 2016 zur Einrichtung des Pilotprojekts zur Entwicklung eines inklusiven Förderkonzepts an Regelschulen im Saarland
Hier finden Sie den Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs zur Anwendung der Inklusionsverordnung auf die noch nicht von der Inklusionsverordnung erfassten Klassenstufen an Gemeinschaftsschulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51538" }
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Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51505" }
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Landesregierung beschließt Eckpunkte zur Inklusion (Baden-Württemberg)
Der Ministerrat hat am Dienstag (29. Juli 2014) den von Kultusminister Andreas Stoch vorgelegten Eckpunkten zur Inklusion zugestimmt und das Kultusministerium beauftragt, auf dieser Grundlage die Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2015/2016 vorzubereiten. Die Pressemitteilung gibt einen Überblick über die Eckpunkte der Schulgesetznovelle.
Details { "DBS": "DE:DBS:54431" }
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Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB). Vom 15. Mai 2012 (Hessen)
Die Verordnung regelt die sonderpädagogische Förderung sowie die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Hessen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51519" }
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Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrkräfte sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Staatliche Schulbehörden, Schulinspektion; Religionsunterricht, Unterricht Werte und Normen; Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9658" }
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Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010 "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", vom 22.09.2010 (Baden-Württemberg)
Am 03.05.2010 beschloß der Ministerrat die Erprobung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Regelungen umfassen folgende Aspekte: 1. Verfahren, 2. Sonderpädagogische Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bisher: Sonderschulen), 3. Schulpflicht für Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51361" }
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Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)
Die vorliegenden pädagogischen Empfehlungen orientieren sich vor allem an den Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Empfehlungen gehen vom Grundsatz der Inklusion aus, verstanden als ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens. Inklusion in diesem Sinne bedeutet für den Bereich der Schule einen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51359" }