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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
Details { "DBS": "DE:DBS:9247" }
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Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
Details { "DBS": "DE:DBS:9660" }
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Urheberrecht und Schule
Hinweise zur Anwendung urheberrechtlicher Regelungen in der schulischen Praxis enthält diese Abhandlung von Hans Meyer-Albrecht vom Kultusministerium Magdeburg.
Details { "DBS": "DE:DBS:12575" }
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Schulordnung Förderschulen - SOFS - Sachsen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen.
Details { "DBS": "DE:DBS:17268" }
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Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) (Rheinland-Pfalz)
Details { "DBS": "DE:DBS:40022" }
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FAQ Aufsichtspflichtverteilung
Wer trägt innerhalb der Schule die Aufsichtspflicht für die Internetnutzung durch die Schülerinnen und Schüler?; Lernressourcentyp: Text
Details { "DBS": "DE:DBS:52423" }
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Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland seit Abschluss des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 (Beschluss der KMK vom 10.5.2001)
Seit dem Hamburger Abkommen vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 hat es in der Schullandschaft Deutschlands einige Veränderungen gegeben. Die Darstellung benennt die wesentlichen Vereinbarungen, die insbesondere seit 1990 die Entwicklung des deutschen Schulwesens gefördert haben. Sie berücksichtigt dabei auch wichtige Beschlüsse für das berufliche Schulwesen und die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16565" }
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Bremer Schulblatt (Gesetze und Verordnungen)
Das Bremer Schulblatt ist die amtliche Vorschriftensammlung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Es dient den Lehrkräften, sich in den für sie geltenden formalen Rahmenbedingungen zurecht zu finden. Es soll Eltern und Schülerinnen und Schülern helfen, die rechtlichen Grundlagen nachvollziehen zu können, die für die schulische Arbeit richtungweisend ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16760" }
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Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Niedersächsisches Kultusministerium
Diese Sammlung enthält Regelungen, die im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums von Interesse sein könnten. Die Rechtsnormen sind nach Sachgebieten gegliedert. Die Fundstellen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Niedersächsischen Schulverwaltungsblatt sind angegeben. Es wird nur die aktuelle ...
Details { "DBS": "DE:DBS:21849" }
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Schulgesetz für das Land Berlin
Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...
Details { "DBS": "DE:DBS:17095" }