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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULRECHT) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver") ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
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Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010 "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", vom 22.09.2010 (Baden-Württemberg)
Am 03.05.2010 beschloß der Ministerrat die Erprobung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Regelungen umfassen folgende Aspekte: 1. Verfahren, 2. Sonderpädagogische Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bisher: Sonderschulen), 3. Schulpflicht für Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches ...
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Schule und Ausbildung in Bayern
Die Rubrik ´Schule und Ausbildung´ enthält Informationen zu allen Schularten in Bayern, zu Abschlüssen, Lehrplänen, Gesetzen und Verordnungen, zur Qualitätssicherung und Schulentwicklung sowie zu Betreuungsangeboten und Fördermaßnahmen.
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Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung des Dienstes in der Bildung (Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung -ThürBildLbVO-)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Besoldungsgruppen für die verschiedenen Lehrämter in Thüringen. Die Paragraphen 5 und 6 regeln den Laufbahnzweig des Fachlehrers.
Details { "DBS": "DE:DBS:55625" }
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Bildung und Arbeit (Flüchtlingsrat Thüringen)
Der Flüchtlingsrat Thüringen gibt einen kurzen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen für Kindergarten- und Schulbesuch, Ausbildung, Arbeitsaufnahme und Ableistung eines Praktikums.
Details { "DBS": "DE:DBS:56765" }
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Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt grundlegend fest, unter welchen Bedingungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen in Schulen in Nordrhein-Westfalen gelehrt und gelernt wird.
Details { "DBS": "DE:DBS:28383" }
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"OER sind eine gute Möglichkeit, dieses Problem zu lösen": Lehrende sollen erstelltes Material unter einer freien Lizenz veröffentlichen
Lehrer verstoßen in ihrem Alltag immer wieder gegen das Urheberrecht, indem sie Teile aus digitalem Lehr- und Lernmaterial kopieren und in selbst erstellten Arbeitsblättern an ihre Schüler weitergeben. Die Online-Redaktion sprach mit Felix Schaumburg, Lehrer an einer Gesamtschule in Wuppertal und Co-Autor des ´Whitepaper: OER für Schulen in Deutschland´ darüber, warum ...
Details { "DBS": "DE:DBS:50488" }
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Niedersächsisches Kultusministerium - Schulen in freier Trägerschaft
Das Kultusministerium informiert über die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft. Es finden sich Hinweise zu Rechtsvorschriften, Abschlüssen und Bildungsgängen sowie Adressen privater allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:61170" }
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Selektivität und Durchlässigkeit im allgemein bildenden Schulsystem. Rechtliche Regelungen und Daten unter besonderer Berücksichtigung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen
Analysiert werden die Verfahren der Schülerselektion (insb. Rückstellung, Nichtversetzung, Zuweisung zu Schulformen der Sek.I) sowie die Durchlässigkeit (insb. Wechsel zwischen Schulformen sowie die Entkopplung von Abschluss und Schulform). Ein Schwerpunkt: Sind nominell gleiche, an unterschiedlichen Schulformen erworbene Abschlüsse auch gleichwertig? Die Studie bezieht ...
Details { "DBS": "DE:DBS:26437" }
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Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung - LehPrVO M-V). Vom 16. Juli 2012
Diese Verordnung regelt die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien, für Sonderpädagogik und an Beruflichen Schulen. Im Kapitel 6 Fachanhänge werden die Studienziele detailliert beschrieben. Die Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften orientieren sich am Leitbild eines inklusionsorientierten Lehramtes, Kompetenz 12 ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51528" }
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Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin
Die Rahmenvereinbarung regelt die Kooperation des Landes Berlin mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bezug auf den Einsatz sogenannter Schulhelfer*innen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag an der Regelschule begleiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:61772" }