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  • Bremer Schulgesetze

    Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.

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  • Bremer Schulblatt (Gesetze und Verordnungen)

    Das Bremer Schulblatt ist die amtliche Vorschriftensammlung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Es dient den Lehrkräften, sich in den für sie geltenden formalen Rahmenbedingungen zurecht zu finden. Es soll Eltern und Schülerinnen und Schülern helfen, die rechtlichen Grundlagen nachvollziehen zu können, die für die schulische Arbeit richtungweisend ...

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  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Niedersächsisches Kultusministerium

    Diese Sammlung enthält Regelungen, die im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums von Interesse sein könnten. Die Rechtsnormen sind nach Sachgebieten gegliedert. Die Fundstellen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Niedersächsischen Schulverwaltungsblatt sind angegeben. Es wird nur die aktuelle ...

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  • Schulgesetz für das Land Berlin

    Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...

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    { "DBS": "DE:DBS:17095" }

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9252" }

  • Verwaltungsvorschrift (VV) zum Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (2020) (Rheinland-Pfalz)

    Diese Verwaltungsvorschrift gilt für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist. Das Ziel dieser besonderen Bestimmungen ist es, einerseits eine möglichst gute Integration in das Schulwesen und das Erreichen schulischer Abschlüsse zu fördern (§ 1 Abs. 2 Satz 3 SchulG) und ...

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    { "DBS": "DE:DBS:29300" }

  • KMK Beschlüsse zur Beruflichen Orientierung (Berufsberatung)

    Zum Thema Berufliche Orientierung an Schulen hat die Kultusministerkonferenz folgende Beschlüsse gefasst: Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen (Beschluss der KMK vom 07.12.2017); Dokumentation zur Beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen (Beschluss der KMK vom 07.12.2017); Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung ...

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    { "DBS": "DE:DBS:59430" }

  • Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und Förderung, Beobachtung und Orientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe)

    Diese Informationsunterlage unterrichtet über die Grundsatzpositionen der Kultusministerkonferenz beim Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I (Abschnitt 1) und über die Übergangsregelungen der Länder (Abschnitt 2 - 3). Ein Fundstellennachweis für die Länderregelungen ist beigegeben. Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrer Empfehlung ...

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  • Ferientermine in Nordrhein-Westfalen

    Hier können Sie die Ferientermine in Nordrhein-Westfalen für die Schuljahre bis 2029/30 einsehen.

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  • Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9250" }

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