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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SCHULRECHT) und (Bildungsebene: PRIMARSTUFE)

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  • Schulbauverordnung (SchulbauV) Bayern

    Die Schulbauverordnung regelt die Grundsätze für den Schulbau in Bayern. Die Anlagen enthalten Spezifizierungen der Anforderungen für die einzelnen Schulformen.

    Details  
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  • Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011

    Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.

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  • Bildung von Kindern beruflich Reisender in Sachsen-Anhalt

    Das Kulturministerium Sachsen-Anhalt widmet sich auf dieser Seite Informationen bezüglich AnsprechpartnerInnen, Unterrichtsmaterialien und -empfehlungen. Die verschiedenen, auch herunterladbaren Handreichungen dienen LehrerInnen und beruflich reisenden Eltern der Orientierung in Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht von Kindern.

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  • Die Grundschule in Niedersachsen

    Informationsangebot des niedersächsischen Kultusministeriums zum Schulanfang, zu rechtlichen Vorgaben rund um die Grundschule in Niedersachsen, zu den Unterrichtsfächern, der individuellen Förderung und fächerübergreifenden Themen.

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  • Schulgesetz für das Land Berlin

    Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...

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  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

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  • Bremer Schulblatt (Gesetze und Verordnungen)

    Das Bremer Schulblatt ist die amtliche Vorschriftensammlung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Es dient den Lehrkräften, sich in den für sie geltenden formalen Rahmenbedingungen zurecht zu finden. Es soll Eltern und Schülerinnen und Schülern helfen, die rechtlichen Grundlagen nachvollziehen zu können, die für die schulische Arbeit richtungweisend ...

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  • Bremer Schulgesetze

    Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.

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  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Niedersächsisches Kultusministerium

    Diese Sammlung enthält Regelungen, die im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums von Interesse sein könnten. Die Rechtsnormen sind nach Sachgebieten gegliedert. Die Fundstellen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Niedersächsischen Schulverwaltungsblatt sind angegeben. Es wird nur die aktuelle ...

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  • Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland seit Abschluss des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 (Beschluss der KMK vom 10.5.2001)

    Seit dem Hamburger Abkommen vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 hat es in der Schullandschaft Deutschlands einige Veränderungen gegeben. Die Darstellung benennt die wesentlichen Vereinbarungen, die insbesondere seit 1990 die Entwicklung des deutschen Schulwesens gefördert haben. Sie berücksichtigt dabei auch wichtige Beschlüsse für das berufliche Schulwesen und die ...

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    { "DBS": "DE:DBS:16565" }

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