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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULLEISTUNG und LEISTUNGSMESSUNG und PRÜFUNGSWESEN) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II") ) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
Es wurden 139 Einträge gefunden
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Rechtsgrundlagen zum Erwerb der Fachochschulreife in Rheinland-Pfalz
Die Seite bündelt die Rechtsgrundlagen für das Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Unter anderem findt man auch die folgenden Vorschriften für den Erwerb der Fachhochschulreife: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife vom 26. Mai 2011, Verwaltungsvorschrift zum Praktikum Fachhochschulreife.
Details { "DBS": "DE:DBS:51125" }
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Kritische Studie zur modifizierten bayerischen Formel (Falschbewertung ausländischer Zeugnisse bzw. Bewerber unter Anwendung der genannten Formel)
Analyse der sog. Modifizierten Bayerischen Formel unter der besonderen Berücksichtigung von Schweizer Absolventen, die sich an deutschen Hochschulen bewerben, falsche Übertragung zudem auf Schulnoten, beispielsweise durch das Staatliche Schulamt in Wünsdorf.
Details { "DBS": "DE:DBS:34520" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Zentrale Abschlüsse (Schleswig-Holstein)
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Prüfungstermine, fachspezifische Hinweise, Übungsmaterialien und Weiteres zu den zentralen Prüfungen für das Abitur, den Mittleren Schulabschluss (MSA) und den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA).
Details { "DBS": "DE:DBS:41040" }
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Anerkennung der Fachhochschulreife über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Informationen über die Voraussetzungen der Anerkennung des schulischen und praktischen Teils für den Erwerb der Fachochschulreife in Mecklenburg-Vorpommern sowie zum Antragsverfahren. Des Weiteren wird über die Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern und das Antragsverfahren informiert.
Details { "DBS": "DE:DBS:62247" }
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Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen (Nordrhein-Westfalen)
Dieses Merkblatt des nordrhein-westfälischen Schulministeriums informiert über den Erwerb und Nachweis der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen. Zudem ist ein Mustervertrag für Praktikumsstellen angehängt.
Details { "DBS": "DE:DBS:51122" }
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Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Die Seite informiert darüber wie in Mecklenburg-Vorpommern die Fachhochschulreife nachgewiesen wird und welche weiteren Zeugnissse zum Studium an einer Fachhochschule berechtigen. Daneben finden sich Informationen zu den weiteren Hochschulzugangsberechtigungen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51105" }
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Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (länderübergreifend)
In der vorliegenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz werden die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen geklärt. Weitere Infos gibt es zu den Rahmenvorgaben und zur Prüfung.
Details { "DBS": "DE:DBS:51288" }
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Internationale Schulleistungsvergleiche (Übersicht der Kultusministerkonferenz KMK)
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frage nach der Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern seit einiger Zeit Gegenstand der öffentlichen bildungspolitischen Debatte. Mit ihrem sog. ´Konstanzer Beschluss´ vom Oktober 1997 und der Beteiligung an internationalen und nationalen Vergleichsuntersuchungen hat die Kultusministerkonferenz Qualitätssicherung zu ...
Details { "DBS": "DE:DBS:17641" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }