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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SCHULABSCHLUSS) und (Lernressourcentyp: PRIMÄRMATERIAL/QUELLE)
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Rechtsgrundlagen zum Erwerb der Fachochschulreife in Rheinland-Pfalz
Die Seite bündelt die Rechtsgrundlagen für das Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Unter anderem findt man auch die folgenden Vorschriften für den Erwerb der Fachhochschulreife: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife vom 26. Mai 2011, Verwaltungsvorschrift zum Praktikum Fachhochschulreife.
Details { "DBS": "DE:DBS:51125" }
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Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (länderübergreifend)
In der vorliegenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz werden die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen geklärt. Weitere Infos gibt es zu den Rahmenvorgaben und zur Prüfung.
Details { "DBS": "DE:DBS:51288" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Wege zum Beruf in Sachsen
Das sächsische Kultusministerium informiert über Wege zum Beruf. Inhalte sind: Berufsvorbereitung / Berufsausbildungs- vorbereitung. Berufliche Grundbildung (einjährig. )
Details { "DBS": "DE:DBS:36345" }
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"Die entscheidende Basis ist der Schulabschluss". Das Modellprojekt "Schulverweigerung - Die 2. Chance".
Schulverweigerer schließen die Schule selten erfolgreich ab, verlassen sie häufig vorzeitig und haben es demzufolge sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. Mit einem neuen Modellprojekt will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Chancen dieser Jugendlichen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen. Bildung PLUS sprach darüber mit ...
Details { "DBS": "DE:DBS:33573" }
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Bildungsstandards für Technikunterricht
Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. stellt einen Entwurf zur Entwicklung von Bildungsstandards für den Technikunterricht an Schulen vor. In dem Papier werden die Bedeutung von technischer Bildung für die Gesellschaft betont, Kompetenzfelder definiert und diese für die einzelnen technischen Handlungsfelder weiter erläutert.
Details { "DBS": "DE:DBS:25600" }
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Ganz schön SchlaU!
Die SchlaU-Schule in München wurde im Jahr 2000 als SchlaU-Projekt des Vereins Trägerkreis Junge Flüchtlinge e. V. gegründet. In den Anfangsjahren war das Ziel, jugendlichen Geflüchteten die Möglichkeit zu bieten, einen deutschen Schulabschluss zu erwerben. Denn bis Herbst 2015 waren 16- und 17-Jährige in Bayern nicht schulpflichtig und durften in der Zeit ihres ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62100" }
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Bildungsstandards im Fach Geographie für den Mittleren Schulabschluss - mit Aufgabenbeispielen
Die nationalen Bildungsstandards für das Fach Geographie wurden von der Deutschen Gesellschaft für Geographie (DGfG) herausgegeben und werden seit 2006 laufend aktualisiert. Inzwischen ist auch eine englische Fassung verfügbar. Nachdem bereits in früheren Auflagen einzelne Aktualisierungen erfolgten, wurden nun in der 10. Auflage in Kap. 1 bis 3 Erweiterungen und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:64990" }
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Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der KMK vom 03.12.1993 i.d.F. vom 26.03.2020)
Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz steckt den Rahmen für die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I des Schulwesens in den Ländern ab. Sie legt ihre gemeinsamen und besonderen Merkmale sowie einen gemeinsamen Stundenrahmen fest und regelt die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse und Berechtigungen. Die Vereinbarung dient der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:44238" }