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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: JUGENDALTER) und (Bildungsebene: ELEMENTARBILDUNG) ) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
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Vor der Einschulung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in ...
Details { "DBS": "DE:DBS:20125" }
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Auf dem Weg zu einer sozial gerechten Bildungslandschaft - Eine Zwischenbilanz zum Start des Schuljahres 2012/2013
Informationsbroschüre des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg zur schulischen Bildungspolitik. Thema sind die Veränderungen zum Schuljahr 2012/2013. Schwerpunkte sind u.a. gleiche Bildungschancen, Inklusion und frühkindliche Förderung. Außerdem wird das Modell der Gemeinschaftsschule vorgestellt. (PDF-Dokument, 20 Seiten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:50361" }
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Schülerinnen- und Schülerbetreuung in Baden-Württemberg
Das Kultusministerium Baden-Württemberg informiert auf dieser Seite über unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler: Verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung sowie Hort an Schulen/ herkömmlicher Hort.
Details { "DBS": "DE:DBS:62435" }
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Informationen für das Fachpersonal in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften über die Betreuung und Beschulung neu zugewanderter Kinder (Berlin)
Das Informationsschreiben der Senatsverwaltung mit Stand Dezember 2014 beantwortet die wichtigsten Fragen zur Betreuung und zum Schulbesuch von Flüchtlingskindern. Das Schreiben enthält Hilfen zum Ausfüllen von Formularen und nennt die zentralen Anmeldestellen für den Schulbesuch.
Details { "DBS": "DE:DBS:56746" }
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Stark im MiteinanderN - Projekt zur Förderung konstruktiver Konfliktkultur und Gewaltprävention an Westfalens Schulen
Schule anders erleben ist der Anspruch des Projekts ´´Stark im MiteinanderN´´. In einer nur auf den ersten Blick ungewöhnlichen Partnerschaft haben die Westfälische Provinzial, das Jugendrotkreuz Westfalen-Lippe (JRK), der arbeitskreis soziale bildung und beratung (asb) und die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster das gemeinsame Projekt Stark im ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22662" }