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  • Schulrecht von A bis Z des Landes Schleswig-Holstein

    Unter der Überschrift ´Schulrecht von A bis Z´ können Sie sich über alle wesentlichen Erlasse, Verordnungen und Gesetze, die den Schulbereich betreffen, informieren. Die Dokumente sind alphabetisch sortiert und spiegeln die aktuelle Rechtslage wider.

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  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

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  • Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen

    Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.

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  • Privatschulgesetz (PrivSchG)

    Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Vorschriften; 2. Ersatzschulen; 3. Ergänzungsschulen; 4. Staatliche Anerkennung; 5. Lehrer an Privatschulen; 6. Öffentliche Finanzhilfe; 7. Freie Einrichtungen und Privatunterricht, 8. Ordnungswidrigkeiten; 9. Übergangs- und Schlussbestimmungen

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  • Gesetze und Verordnungen für Rheinland-Pfalz (Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz)

    Ein Überblick über Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen für die Schulen in Rheinland-Pfalz zusammengestellt vom Landeselternbeirat.

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  • Nutze dein Recht!

    Fallbeispiele mit Fragen und Antworten zum schleswig-holsteinischen Schulgesetz und anderen Rechtsgrundlagen z.B. Lehrpläne, Erlasse oder Verordnungen. Eine Aktion der LandesschülerInnenvertretung der Gymnasien und Gesamtschulen Schleswig-Holstein.

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  • Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)

    Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.

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  • Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und ...

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  • Bremer Schulgesetze

    Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.

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  • Gesetz über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz)

    Das Gesetz regelt die allgemeine Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht im Saarland.

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    { "DBS": "DE:DBS:11512" }

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