Hochschulzulassung - Studieren ohne Abitur
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Beschluss der Kultusministerkonferenz KMK vom 06.03.2009.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Studieren ohne Abitur. Entwicklungspotenziale in Bund und Ländern. Eine empirische Analyse.
http://www.che.de/downloads/CHE_AP123_Studieren_ohne_Abitur.pdf
Die Entwicklung der Studienmöglichkeiten ohne Abitur und Fachhochschulreife in Deutschland wird empirisch untersucht. Kern der Studie bildet die vertiefte Analyse der Situation in den 16 Bundesländern, welche eingebettet wird in die kritische Betrachtung von bundes- und europapolitischen Reforminitiativen. Am Ende werden Empfehlungen für Hochschulen und Hochschulpolitik zur Weiterentwicklung dieses Bereichs gegeben. Nicht-Abiturient/innnen, die sich für ein Studium interessieren, finden zudem nützliche Hinweise und eine Übersicht über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. (09/2009)
Studium über berufliche Bildung: Wege und Berechtigungen
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2009/09-09_Hochschulzugang_Berufliche_Bildung.pdf
Die Übersicht der Kultusministerkonferenz KMK zeigt, über welche beruflichen Bildungsgänge die Berechtigungen zur Aufnahme eines Studiums erlangt werden können. Viele Schullaufbahnen im beruflichen Schulwesen können bis zur Fachhochschulreife oder dem Abitur fortgesetzt werden. Damit haben Bundesländer mit den beruflichen Schulen eine Alternative zum allgemein bildenden Schulwesen in der Sekundarstufe II geschaffen. (09/2009)
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen.
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_07_00-Synopse-Hochschulzugang-berufl-Qualifizierter.pdf
Bislang bestehen in allen Ländern der Bundesrepublik Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wie der “Synoptischen Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ zu entnehmen. Der derzeitige Stand datiert vom Juli 2011. Mit dem Beschluss der KMK vom 06.03.2009 zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte werden möglicherweise Änderungen der Länderregelungen erforderlich. Dieser Beschluss eröffnet den Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen den allgemeinen Hochschulzugang und definiert die Voraussetzungen, unter denen beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildungen den fachgebundenen Zugang zur Hochschule erhalten.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Der Zweite Bildungsweg in den einzelnen Bundesländern: Nachholen schulischer Abschlüsse
http://www.arbeitsagentur.de/nn_442852/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Themenhefte-durchstarten/Weiter-durch-Bildung/Bildungswege/Nachholen-von-Schulabschluessen/Wege-zum-Zweiten-Bildungsweg/Wege-zum-Zweiten-Bildungsweg-Nav.html
Die Informationsseite stellt Möglichkeiten vor, wie sie in den einzelnen Bundesländern gegeben sind, Schulabschlüsse nachzuholen. Es gibt Informationen zu den einzelnen Bundesländern bezüglich der folgenden Schulabschlüsse: (qualifizierender) Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) bzw. die Fach(ober)schulreife, Fachhochschulreife, die Fachgebundene und die Allgemeine Hochschulreife.
Der dritte Bildungsweg: Studieren ohne Abitur
http://www.arbeitsagentur.de/nn_417822/zentraler-Content/A02-Berufsorientierung/A022-Infomedien/durchstarten/Studieren-ohne-Abi.html
Übersicht der Bundesagentur für Arbeit zu bestehenden und geplanten Regelungen mit weiterführenden Links.
Hochschulzugang für Handwerker in den Bundesländern
http://www.handwerksblatt.de/component/docman/doc_download/267-uebersicht-hochschulzugang-fuer-handwerker-in-den-bundeslaendern
Es wird eine Übersicht nach Bundesländern gegeben zu den Möglichkeiten für Handwerker bzw. beruflich Qualifizierte, ohne Abitur zu studieren.
Quelle: Handwerksblatt, Stand: 09/2009)
Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte
http://www.hrk.de/109_4634.php?datum=4.+Mitgliederversammlung+am+18.11.2008
Beschluss der HRK Hochschulrektorenkonferenz vom 18. November 2008 zur Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte zu Studiengängen, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Ziel sollte Vereinfachung und Vereinheitlichung der Regelungen sein.
Abitur ist nicht alles. Wer ohne Abitur studieren will, braucht oft ein dickes Fell.
http://www.bildungsserver.de/innovationsportal/bildungplus.html?artid=487
Der Bildung Plus-Artikel befasst sich mit Möglichkeiten, ein Studium ohne vorherigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu erlangen: Die gute Nachricht lautet: Ein Studium ohne Abitur ist in allen Bundesländern und den meisten Studiengängen möglich. Doch die schlechte Nachricht ist, dass die Messlatte dafür sehr hoch liegt: Anspruchsvolle Eignungstests oder bis zu vier Probesemester gehören zum normalen Auswahl-Instrumentarium der Hochschulen. Das garantiert nicht nur ein gewisses akademisches Niveau, sondern hilft oft auch den Bewerbern, da es sie vor einer verzerrten Selbsteinschätzung schützt.(01/2006)
Der “dritte Weg“ : Studieren ohne Abitur ist in jedem Bundesland möglich
http://www.bildungsserver.de/innovationsportal/bildungplus.html?artid=625
Wenn man an einer deutschen Hochschule studieren möchte, braucht man nicht unbedingt das Abitur oder die Fachhochschulreife. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit für Praktiker mit Berufserfahrung, berufsbegleitend oder in Vollzeit zu studieren und sich weiterzubilden. Zunächst werden im vorliegenden Artikel die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur aufgezeigt. Nach der Skizzierung des Meisterstudiums wird auf andere mögliche Studienformen eingegangen.
Informationen aus einzelnen Bundesländern
Hochschulzugang - Baden-Württemberg
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/themen/studium/hochschulzugang/
Kurzinformationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zu anderen Möglichkeiten des Hochschulzugangs als der allgemeinen Hochschulreife.
Die Webseite bietet Studieninteressierten ohne Abitur oder Fachhochschulreife Zugang zu Dokumenten im pdf-Format, die über die Eignungsprüfungen zum Studium in Baden-Württemberg informieren.
Dokument von: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Studium ohne Abitur - Berlin
http://www.berlin.de/sen/wissenschaft-und-forschung/studieren-in-berlin/studieren_ohne_abitur.html
Die Seite informiert über die Möglichkeit eines Studiums ohne Abitur in Berlin und seinen Voraussetzungen.
Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
Hochschulzugang in Hessen für besonders befähigte Berufstätige / beruflich Qualifizierte
http://www.hmwk.hessen.de/irj/HMWK_Internet?cid=9c0bb4b347705e868c8a33c657ad1e8b
Auf der Webseite werden die Regelungen für den Hochschulzugang für besonders befähigte Berufstätige / beruflich Qualifizierte dargestellt.
Dokument von: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Hochschulzugangsberechtigung für besonders befähigte Berufstätige in Mecklenburg-Vorpommern
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/Themen/Hochschule_und_Studium/Hochschulzugang_und_Abschluesse/Hochschulzugangsberechtigungen/Hochschulzugangsberechtigung_fuer_besonders_befaehigte_Berufstaetige/index.jsp
Die Webseite gibt Auskunft über die Möglichkeiten für Personen, die im Berufsleben stehen und keine Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife besitzen, an einer Fachhochschule oder Universität in Mecklenburg-Vorpommern zu studieren.
Dokument von: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Studieren in Niedersachsen ohne Abitur
http://www.studieren-in-niedersachsen.de/ohne-abitur.htm
Das Land Niedersachsen hat mit einem im Spätsommer 2002 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetz den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur erleichtert. In Niedersachsen können nun Handwerks- und Industrie-Meister ohne jede fachliche Einschränkung an allen niedersächsischen Universitäten studieren. Die genauen Zugangsvoraussetzungen und Kontaktadressen sind in einer Broschüre zusammengefasst, die über das Portal abgerufen werden kann.
Dokument von: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Studieren ohne Abitur in Nordrhein-Westfalen
http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/Studieren-ohne-Abitur/index.php
Auf der Webseite wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen beruflich Qualifizierte auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur zu einem Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen zugelassen werden.
Dokument von: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Studieren ohne Hochschulzugangsberechtigung in Rheinland-Pfalz
http://www.mbwjk.rlp.de/wissenschaft/studieren-in-rheinland-pfalz/hochschulzugang-ohne-hochschulzugangs-berechtigung/
Seit dem Wintersemester 1996/97 können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur an den Universitäten und Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Die von dieser Seite zugänglichen Merkblätter im pdf- und rtf-Format geben Auskunft über die Zugangsvoraussetzungen. Mit einer Änderung des Hochschulgesetzes ist zum 01.09.2010 der Zugang erleichtert worden.
Dokument von: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz
Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation - Bewerber ohne Abitur (Saarland)
http://www.uni-saarland.de/campus/studium/bewerbung-und-einschreibung/auswahlverfahren-der-universitaet/bewerber-ohne-abitur.html
Für beruflich qualifizierte Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung bestehen im Saarland Möglichkeiten, eine fachlich gebundene Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes zu erhalten. In der Verordnung werden die beiden Möglichkeiten, ihre Voraussetzungen und Verfahren dargelegt.
Sachsen: Studienberechtigung. Zugangsmöglichkeiten zum Studium
http://www.studieren.sachsen.de/47.html
Die Webseite erläutert die für das Studium an einer sächsischen Hochschule oder Berufsakademie notwendigen Voraussetzungen, wobei auch auf Studieninteressierte ohne Abitur oder Fachhochschulreife eingegangen wird.
Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Voraussetzungen für den Hochschulzugang in Sachsen-Anhalt
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=7159
Auf der Webseite werden die Voraussetzungen für den Hochschulzugang in Sachsen-Anhalt dargestellt. Dabei wird besonders auf Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung, ausländische Studienbewerber(innen) sowie Zulassungsbeschränkungen durch den Numerus Clausus eingegangen.
Dokument von: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen - Schleswig-Holstein
http://www.schleswig-holstein.de/Wissenschaft/DE/ServiceStudieninteressierteStudierende/HochschulzugangOhneAbitur/HochschulzugangOhneAbitur_node.html
Informationen des Wissenschaftsministeriums Schleswig-Holstein zur Hochschulzulassung für beruflich Qualifizierte.
Dokument von: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Studienqualifikationsverordnung - Schleswig-Holstein
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=QualV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
Landesverordnung über die Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule des Landes Schleswig-Holstein (Studienqualifikationsverordnung - StuQuaVO -) Vom 26. Juni 2009
Hochschulzugangsberechtigungen in Thüringen
http://www.thueringen.de/de/tkm/wissenschaft/studium/hochschulzugangsberechtigungen/content.html
Die Webseite gibt Auskunft über die Voraussetzungen für ein Studium in Thüringen für deutsche und ausländische StudienbewerberInnen. Dabei wird auch auf die Möglichkeit für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung eingegangen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium aufzunehmen.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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