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Gewissensfreiheit
Eine besondere Gewissensfreiheit genießen Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die laut Grundgesetz ihre Entscheidungen im Rahmen des freien Mandats nur anhand ihres Gewissens ohne Bindung an Weisungen und Aufträge fällen sollten (Art. 38 GG).
Details { "HE": [] }
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