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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: ZULASSUNG) und (Schlagwörter: LEHRERAUSBILDUNG)
Es wurden 3 Einträge gefunden
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (FachlFöVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55422" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Fachlehrerverordnung - FachlVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung zur Ausbildung sowie deren Inhalt und das Prüfungsverfahren für Fachlehrer an beruflichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:44365" }
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Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Land Niedersachsen
Die laufbahnrechtliche Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist der Abschluss Master of Education oder die Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung. Sonderregelungen bei einzelnen Lehrämtern auch bezüglich eines Quereinstiegs (Bewerbung ohne Lehramtsstudium) entnehmen Sie bitte den besonderen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24775" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: