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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: VERORDNUNG) und (Systematikpfad: LEHRERBERUF) ) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Schlagwörter: FACHPRAXIS)
Es wurden 5 Einträge gefunden
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Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen -Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)
Die Verordnung regelt die Laufbahnen und Beförderungsämter für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnen für Fachpraxislehrer und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen gehören zu den nach Paragraph 11 geschlossenen Laufbahnen. In diese ist eine Einstellung oder Versetzung unzulässig.
Details { "DBS": "DE:DBS:44748" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (FachlFöVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55422" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Fachlehrerverordnung - FachlVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung zur Ausbildung sowie deren Inhalt und das Prüfungsverfahren für Fachlehrer an beruflichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:44365" }
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Thüringer Verordnung über die Nachqualifizierung von Lehrkräften an staatlichen Schulen (Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung - ThürLNQVO -)
Diese Verordnung regelt die berufsbegleitende Nachqualifizierung von in den staatlichen Schuldienst eingestellten Lehrkräften, die keine Befähigung für ein Lehramt nach der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 26. April 2016 (GVBl. S. 180) in der jeweils geltenden Fassung erworben haben, sowie die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:44909" }
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS)
In der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) werden die Ziele, Voraussetzungen, sowie die Ausbildungsinhalte der Fachlehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen erläutert.
Details { "DBS": "DE:DBS:45249" }
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