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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: STRAFGESETZBUCH) und (Schlagwörter: BESTECHLICHKEIT)
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Strafgesetzbuch § 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
Diese Vorschrift zur Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten existiert erst seit 1994, in einer handhabbaren Fassung seit 2014.
Details { "HE": [] }
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