Ergebnis der Suche
Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SICHERUNG) und (Schlagwörter: DEUTSCHLAND) ) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
Es wurden 8 Einträge gefunden
- Treffer:
- 1 bis 8
-
Unterrichtsfächer der allgemeinbildenden Schulen (KMK)
Zur Sicherung von Vergleichbarkeit und Mobilität hat die Kultusministerkonferenz in ihren einschlägigen Vereinbarungen zu den einzelnen Schulstufen einen Rahmen für die einzelnen Unterrichtsfächer vorgegeben. Dieser betrifft insbesondere die verpflichtend zu unterrichtenden Fächer sowie deren Stundenumfänge. Die Seite bietet Zugang zu den entsprechenden Informationen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61460" }
-
Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2020)
Die KMK hat bei ihrer 371. Plenarsitzung am 15.10.2020 eine Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen beschlossen. Beschrieben werden in insgesamt 44 Artikeln zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61982" }
-
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Italienisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht. Dies gilt auch für den Italienischunterricht auf der gymnasialen Oberstufe. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24579" }
-
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Russisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht. Zur Verwirklichung der vom Europarat geforderten Mehrsprachigkeit leistet der Russischunterricht der gymnasialen Oberstufe seinen spezifischen Beitrag. ... Zur Sicherung vergleichbarer ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24581" }
-
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Spanisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht. Dies gilt auch für den Spanischunterricht der gymnasialen Oberstufe. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24582" }
-
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Physik. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 05.02.2004.
Zur Sicherung eines einheitlichen und angemessenen Anforderungsniveaus in den [Abitur-]Prüfungsaufgaben enthalten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Physik a) eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände, d.h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen diese Kompetenzen eingefordert werden sollen, b) Kriterien, mit deren Hilfe ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24580" }
-
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Türkisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Sprachenunterricht. Dies gilt insbesondere auch für den Türkischunterricht der gymnasialen Oberstufe. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24583" }
-
Einheitliche Prüfungsanforderungen Informatik. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 05.02.2004.
Der Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe leistet einen spezifischen Beitrag zur Allgemeinbildung, indem er den Erwerb eines systematischen, zeitbeständigen und über bloße Bedienerfertigkeiten hinausgehenden Basiswissens über die Funktionsweise, die innere Struktur sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Informatiksystemen ermöglicht. ... Zur Sicherung eines ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24578" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: