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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: SCHULWESEN und ALLGEMEIN) und (Lernressourcentyp: PRIMÄRMATERIAL/QUELLE) ) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Bildungsebene: "SPEZIELLER FÖRDERBEDARF")
Es wurden 258 Einträge gefunden
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Schulordnung Förderschulen - SOFS - Sachsen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen.
Details { "DBS": "DE:DBS:17268" }
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Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) (Schleswig-Holstein)
Die Landesverordnung regelt die Beurteilung und Gestaltung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Details { "DBS": "DE:DBS:16798" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (FachlFöVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55422" }
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Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöO)
Die Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung gilt für das staatliche Förderschulwesen und den gemeinsamen Unterricht an staatlichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:60856" }
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LRS / Legasthenie Erlasse der 16 Bundesländer genau erklärt
Die Webseite informiert über die rechtlichen Regelungen und das schulische Vorgehen bei einer Lese- Rechtschreibstörung in den LRS-Erlassen aller Bundesländer in Deutschland.
Details { "DBS": "DE:DBS:65127" }
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Verordnung über Unterricht und Erziehung für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) (Brandenburg)
Die Verordnung informiert über Grundsätze und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und über die Förderschulen in Brandenburg.
Details { "DBS": "DE:DBS:16792" }
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Sonderpädagogische Förderverordnung - SoFöVO - Mecklenburg-Vorpommern
Diese Verordnung regelt die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemein bildenden und beruflichen Schule gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Schulgesetzes.
Details { "DBS": "DE:DBS:17237" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRW
Die Verordnung enthält Regelungen für Kinder, die wegen einer Behinderung in der Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Entscheidung über Förderbedarf und Förderort geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:16790" }
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Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV): Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler
Der Nachteilsausgleich ist in den Paragraphen 7 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen) und 42 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen) der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16782" }
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Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1993 bis 2002.
Mit der vorliegenden Dokumentation wird die jährliche Berichterstattung der Kultusministerkonferenz über die zahlenmäßige Entwicklung im Bereich der Sonderschulen für die Jahre 1993 bis 2002 fortgesetzt. Der Berichtskreis wurde dabei auf alle Schularten des allgemein bildenden Schulwesens ausgeweitet. Enthalten sind zusammenfassende Texte und Tabellen der Bundes- und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:26136" }