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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: RECHTSGRUNDLAGE) und (Schlagwörter: SCHULE) ) und (Schlagwörter: EMPFEHLUNG)

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  • Schulbau in Brandenburg

    Die Zuständigkeit für Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen einer Schule liegt beim jeweiligen Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es ist Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Er ist auch für die konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden zuständig. Das Bildungsministerium stellt Empfehlungen ...

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  • Schulbau (Mecklenburg-Vorpommern)

    In Mecklenburg-Vorpommern sollen Kinder und Jugendliche in den Schulen beste Bedingungen vorfinden. Neben gutem Unterricht gehören moderne Schulgebäude dazu. Diese Gebäude und Außenanlagen zu bauen, zu sanieren und zu unterhalten, ist eine gesetzliche Pflicht der Schulträger, also der Kommunen und Landkreise. Das Land unterstützt die Schulträger bei Investitionen in die ...

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    { "DBS": "DE:DBS:63294" }

  • KMK Beschlüsse zur Beruflichen Orientierung (Berufsberatung)

    Zum Thema Berufliche Orientierung an Schulen hat die Kultusministerkonferenz folgende Beschlüsse gefasst: Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen (Beschluss der KMK vom 07.12.2017); Dokumentation zur Beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen (Beschluss der KMK vom 07.12.2017); Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung ...

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    { "DBS": "DE:DBS:59430" }

Vorschläge für alternative Suchbegriffe:

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