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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: OBERSTUFE) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Schlagwörter: "GYMNASIALE OBERSTUFE")
Es wurden 19 Einträge gefunden
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Das Gymnasium in Bremen
Allgemeine Informationen zum achtjährigen Gymnasium in Bremen.
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Das Gymnasium in Sachsen
Allgemeine Informationen zum achtjährigen Gymnasium in Sachsen.
Details { "DBS": "DE:DBS:61113" }
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Gymnasien in Sachsen-Anhalt
Allgemeine Informationen zum achtjährigen Gymnasium in Sachsen-Anhalt.
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Das Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern
Die Seite stellt den Aufbau des Gymnasiums, der Oberstufe, sowie das länderübergreifende Abitur in Mecklenburg-Vorpommern vor. Am Gymnasium werden die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 zur allgemeinen Hochschulreife, zum Abitur, geführt. Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit benötigen, können ihr Abitur nach Jahrgangsstufe 13 an den ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61112" }
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
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Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62368" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), Paragraphen zur Fachhochschulreife (Hamburg)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt unter anderem den Erwerb der Fachhochschulreife in der Studienstufe (§33), an Stadtteilschulen (§48) und am Hansa-Kolleg (§56). gezielter Ausschnitt bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife innerhalb eines Abendgymnasium.
Details { "DBS": "DE:DBS:51090" }
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe in NRW (APOGOSt)
Erlasse mit Verwaltungsvorschriften sowie weitere Materialien und Links, zusammengestellt von der Gesamtschule Duisburg-Mitte.
Details { "DBS": "DE:DBS:15413" }
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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung - EPA (Beschlüsse der KMK)
Online verfügbar sind die Beschlüsse zu den einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung in verschiedenen Fächern.
Details { "DBS": "DE:DBS:21505" }