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Es wurden 2 Einträge gefunden


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  • Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

    Die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) regelt den Nachweis des Erwerbs von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen für Ausbilder in Handwerk, Industrie, Landwirtschaft und Öffentlichem Dienst.

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:15176" }

  • Ausbilder werden: Wichtiges zum Ausbilderschein auf einen Blick

    Die Deutsche Handwerkszeitung informiert über die Ausbildung der Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung AEVO: "Wer im Handwerk ausbilden möchte, benötigt nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch pädagogische Fähigkeiten. Diese können bei einer Ausbildung zum Ausbilder nach der AEVO erworben werden. Der Ausbilderschein dient als Nachweis der erworbenen ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:63644" }

Vorschläge für alternative Suchbegriffe:

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