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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: GESETZLICHE und REGELUNGEN) und (Schlagwörter: BRANDENBURG) ) und (Systematikpfad: SCHULRECHT)
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Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese- und Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS) (VV-LRS) (Brandenburg)
Die Verwaltungsvorschrift informiert über die Regelungen zur Förderung betroffener Kinder an allgemeinbildenden Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:16793" }
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Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler (VV-Kranke Schüler - VVkraSchül) (Brandenburg)
Regelungen zum Haus- und Krankenhausunterricht für kranke und behinderte Kinder.
Details { "DBS": "DE:DBS:16794" }
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Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62368" }
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Rechtsvorschriften und Lehrpläne der Länder
Zentrale Einstiegsseite der Kultusministerkonferenz mit Links zu Rechtsquellen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtsnormen und Lehrpläne sind im Volltext aufrufbar, soweit die Länder diese im Internet anbieten. Abweichungen bezüglich der Aktualität zwischen der Volltextversion im Internet und den Fundstellennachweisen können sich durch den ...
Details { "DBS": "DE:DBS:31065" }
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Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und Förderung, Beobachtung und Orientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe)
Diese Informationsunterlage unterrichtet über die Grundsatzpositionen der Kultusministerkonferenz beim Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I (Abschnitt 1) und über die Übergangsregelungen der Länder (Abschnitt 2 - 3). Ein Fundstellennachweis für die Länderregelungen ist beigegeben. Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrer Empfehlung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22359" }
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