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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: FACHHOCHSCHULREIFE) und (Systematikpfad: SCHULRECHT)
Es wurden 8 Einträge gefunden
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }
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Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62368" }
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Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
Details { "DBS": "DE:DBS:44528" }
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Bayern - Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen, Schulordnungen, Amtsblatt
Online zur Verfügung stehen unter anderem: die Verfassung des Freistaates Bayern, das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), die Lehramtsprüfungsordnung I und II (LPO I und II), das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs, die Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO), die Realschulordnung (RSO), die Schulordnung für die Fachoberschulen und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12085" }
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Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Berufsbildende Schulen in Niedersachsen
Auf der Internetseite finden sich Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu berufsbildenden Schulen in Niedersachsen. Dazu gehören: Die Vordnung für das berufsbildende Schulwesen und die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen für die Jahre 2008 und 2009. Auch die Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung, die Hinweise zu den ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45341" }
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Berufsschulverordnung für das Land Berlin (Berufsschulverordnung - BSV)
Volltext der Berufsschulverordnung des Landes Berlin (Berufsschulverordnung - BSV) als pdf-Datei. Das Dokument ist wie folgt unterteilt: Teil I Gemeinsame Bestimmungen für alle Bildungsgänge, Teil II Lernerfolgskontrollen und Zeugnisse, Teil III Erwerb der Fachhochschulreife in doppelt qualifizierenden Bildungsgängen, Teil IV Berufsqualifizierende Lehrgänge mit ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45344" }
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