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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: FÖRDERSCHULE) und (Bildungsebene: HOCHSCHULE)
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Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)
Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:19948" }
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Nordrhein-Westfalen - Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
Den Seiteneinstieg gibt es in Nordrhein-Westfalen an allen Schulformen außer der Förderschule. In den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamtschule Klasse 5-10) und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule Klasse 11-13, Berufskolleg) ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich. In der Grundschule ist der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:21265" }
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Lehramtsbezogene Studiengänge - Lehramt an Förderschulen (Universität Koblenz - Landau)
Über die Liste der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Koblenz-Landau erhält man Zugang zu Informationen über das Lehramtsstudium für die Förderschule. Vorgestellt werden Organisation und Förderschwerpunkte. Das Studium findet auf dem Campus in Landau statt.
Details { "DBS": "DE:DBS:57996" }
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"Wir haben noch Einiges vor uns": Die Umsetzung der Inklusion stellt die Bundesländer vor viele Herausforderungen
Deutschland hat sich 2009 in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu verpflichtet, Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen in allgemeinbildenden Schulen gemeinsam in heterogenen Lerngruppen zu unterrichten. Seitdem ist der Inklusionsanteil bundesweit gestiegen. Dennoch ist der Anteil der Förderschüler, die in Sonderschulen unterrichtet werden, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51131" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: