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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: FÖRDERSCHULE) und (Bildungsebene: HOCHSCHULE) ) und (Schlagwörter: REFERENDARIAT)
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Nordrhein-Westfalen - Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
Den Seiteneinstieg gibt es in Nordrhein-Westfalen an allen Schulformen außer der Förderschule. In den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamtschule Klasse 5-10) und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule Klasse 11-13, Berufskolleg) ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich. In der Grundschule ist der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:21265" }
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Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)
Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:19948" }
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