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Aufnahme an weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt
Die Personensorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges sind in geeigneter Form mit Bezug auf die Leistungen, Fähigkeiten und Begabungen ihrer Kinder über die Bildungsgänge an den weiterführenden Schulen zu informieren und bei der Wahl des weiteren Bildungsganges zu beraten. Neben Gesprächsangeboten erhalten die Personensorgeberechtigten eine ...
Details { "DBS": "DE:DBS:59462" }