JURIS - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

JURIS - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

www.gesetze-im-internet.de
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht bereit (2021).
Römisches Recht
Das Herzstück des römisch-rechtlichen Teils des Saarbrücker juristischen Internetprojekts sind die antiken Quellentexte mit der jeweils zugehörigen mittelalterlichen Glosse des Accursius. Ferner stehen biographische Informationen zu römischen und mittelalterlichen Juristen zur Verfügung.
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) regelt den Nachweis des Erwerbs von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen für Ausbilder in Handwerk, Industrie, Landwirtschaft und Öffentlichem Dienst.
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 422-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521) geändert worden ist
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Das Bundesministerium der Justiz stellt gemeinsam mit der Juris GmbH das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) vom 11. August 2014 und weitere Gesetze kostenlos im Internet bereit. Angaben zur Anwendung in Ausbildung und Praktikum finden sich in Abschnitt 4).
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
"Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2126)"
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...