JURIS - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

JURIS - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

www.gesetze-im-internet.de
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht bereit (2021).
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
"Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2126)"
Römisches Recht
Das Herzstück des römisch-rechtlichen Teils des Saarbrücker juristischen Internetprojekts sind die antiken Quellentexte mit der jeweils zugehörigen mittelalterlichen Glosse des Accursius. Ferner stehen biographische Informationen zu römischen und mittelalterlichen Juristen zur Verfügung.
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Das Bundesministerium der Justiz stellt gemeinsam mit der Juris GmbH das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) vom 11. August 2014 und weitere Gesetze kostenlos im Internet bereit. Angaben zur Anwendung in Ausbildung und Praktikum finden sich in Abschnitt 4).
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) regelt den Nachweis des Erwerbs von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen für Ausbilder in Handwerk, Industrie, Landwirtschaft und Öffentlichem Dienst.
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 422-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521) geändert worden ist
Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...