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Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 03. Mai 2002. (Letzte Änderung: vom 09.12.2019)
Die IT-Fortbildungsverordnung regelt die IT-Fortbildung. Sie gliedert sich in folgende aufeinander aufbauende Ebenen: 1. Berufliche Qualifizierung zu den zertifizierten IT-Spezialisten (§ 2 Abs. 2), 2. Aufstiegsfortbildung zu den operativen Professionals sowie 3. Aufstiegsfortbildung zu den strategischen Professionals.
Details { "DBS": "DE:DBS:33911" }
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Voruntersuchung der ersten Fortbildungsebene des IT-Fortbildungssystems im Rahmen der Vorbereitung zur Novellierung der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
Eine Voruntersuchung zur geplanten Neuordnung der höherqualifizierenden Berufsbildung im IT-Bereich (IT-Weiterbildungssystem) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat sowohl aus fachlicher als auch aus berufsbildungspolitischer Perspektive einen Bedarf für die erste Fortbildungsstufe in einem modernisierten IT-Weiterbildungssystem festgestellt. Dies geht aus dem im ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62694" }
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