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Es wurden 3 Einträge gefunden
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Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen -Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)
Die Verordnung regelt die Laufbahnen und Beförderungsämter für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnen für Fachpraxislehrer und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen gehören zu den nach Paragraph 11 geschlossenen Laufbahnen. In diese ist eine Einstellung oder Versetzung unzulässig.
Details { "DBS": "DE:DBS:44748" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Fachlehrerverordnung - FachlVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung zur Ausbildung sowie deren Inhalt und das Prüfungsverfahren für Fachlehrer an beruflichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:44365" }
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Verordnungen über die Ausbildungen und Prüfungen von Fachlehrkräften und Technischen Lehrern (Baden-Württemberg)
Die Seiten zu den beiden Ausbildungsgängen enthalten folgende Verordnungen: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für Technische Lehrer an beruflichen Schulen; Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung von Fachlehrern für musisch-technische Fächer an Pädagogischen Fachseminaren; Verordnung des Kultusministeriums ...
Details { "DBS": "DE:DBS:46751" }
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