Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter 3 Jahren wurde im Dezember 2004 das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verabschiedet. Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz sieht bis 01.10. 2010 die Schaffung von bundesweit 230.000 zusätzlichen Plätzen in Kindertagesstätten, Krippen oder bei Tagesmüttern vor. Rund 160.000 Plätze davon sollen in Kindertageseinrichtungen, rund 70.000 in der Kindertagespflege entstehen. Der Förderungsauftrag von Tageseinrichtungen zu Erziehung, Bildung und Betreuung wird durch die Formulierung von Qualitätsmerkmalen stärker konkretisiert und auf die
Kindertagespflege ausgedehnt, die sich zu einer gleichrangigen Alternative
entwickeln soll. Fördermaßnahmen und Maßnahmen zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen werden in § 23 beschrieben.
Das zum 01.10. 2005 in Kraft getretene "Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe" (KICK) setzt in § 43 die Erlaubnis zur Kindertagespflege neu fest und führt das TAG weiter aus.
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG,property=pdf.pdf
Informationen des BMFSFJ zu dem Gesetz, das Anfang 2005 in Kraft treten soll. Zentrale Inhalte, die thematisiert werden, sind unter anderem der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Schutz des Kindeswohls, die Stärkung der wirtschaftlichen und fachlichen Steuerungskompetenz des Jugendamts, die Stärkung der Selbstverantwortung der Eltern und die Verwaltungsvereinfachung bzw. Deregulierung.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
A-Z zum Tagesbetreuungsausbaugesetz
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/A-Z-Tagesbetreuungsausbaugesetz,property=pdf.pdf
Stand August 2004
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellungnahmen im Kontext des Entwurfes des Tagesbetreuungsausbaugesetzes