Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern
26.09.2016, 14:00 Uhr - 28.09.2016, 13:00 Uhr
Hotel Kaiserin Augusta, Weimar
Carl-August-Allee 17
99423 Weimar
Deutschland
ernstberger@deutscher-verein.de
Die Fachveranstaltung befasst sich mit den Kooperationsmöglichkeiten von Ausländerbehörden und Einrichtungen des Kinder- und Jugendhilferechts aufgrund des gemeinsamen Schutzauftrags „Kindeswohl“. In der Fachveranstaltung werden Unsicherheiten bei den Fachkräften in den Ausländerbehörden und in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Wahrung ihres Schutzauftrages in rechtlich nicht eindeutigen/kontroversen Einzelfällen aufgegriffen und in den jeweiligen Tandems diskutiert. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden unter Berücksichtigung praktischer
Erfahrungen und bestehender nationaler und internationaler rechtlicher Regelungen Kooperationsmöglichkeiten erarbeitet. Schwerpunkte der Veranstaltung werden dabei u.a. die Entwicklung zu Kindeswohl und Aufenthalt auf nationaler und EU-Ebene sein, sowie das Thema (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge in der Zusammenarbeit von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Um dieses Konzept umsetzen zu können, werden Anmeldungen nur dann angenommen, wenn sich Jugendamt und Ausländerbehörde aus derselben Kommune im TANDEM anmelden.
Anmeldung bis: 28.07.2016
Schlagwörter
Jugendamt, Aufenthaltsrecht, Jugendhilfe, Flüchtling, Minderjähriger, Kindeswohl, Kooperation, Ausländerbehörde,
Art der Veranstaltung | Konferenz / Tagung / Fachtagung / Kolloquium / Kongress / Symposium |
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Inhaltsbereich der Veranstaltung | Soziale Arbeit/Sozialpädagogik |
Adressaten | Fachleute aus Bildungspolitik und -verwaltung; Sozialpädagogen/-pädagoginnen |
Tagungssprache | Deutsch |
Relevanz | bundesweit |
Veranstalter | Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. |
Zuletzt geändert am | 01.07.2016 |